Trefferliste (Band III. )

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Band I.
Band II.
[1] Ohne Ortsangabe, 1213.
Band III., Nr. 555, Seite 1-2
Bischof Konrad von Konstanz bestätigt den Vergleich zwischen Dieterich, Abt von Kreuzlingen und Pleban in Wurmlingen, und dem Pleban Hermann von Sülchen über den streitigen Zehnten auf dem Pfaffenberg.

[2] Lateran, 1213. April 11.
Band III., Nr. 556, Seite 3-4
Papst Innozenz III. gebietet dem Bischof von Straßburg, dem Abt von Baumgarten und dem Prior von Salem die Vollstreckung des von ihm bestätigten Spruches, wodurch die zwischen den Kanonissinnen Gertrud und Liugard streitig gewesene Wahl einer Äbtissin von Buchau zu Gunsten der letzteren entschieden wurde.

[3] Lateran, 1213. Juni 18.
Band III., Nr. 557, Seite 5-6
Papst Innozenz III. gebietet den Kirchenobern der Erzdiözese Mainz, das Kloster Maulbronn gegen die Eingriffe ihrer Pfarrgenossen in dessen Zehntfreiheit zu schützen.

[4] Speyer, 1213. Dezember 30.
Band III., Nr. 558, Seite 6-7
König Friedrich II. schenkt dem Stift Speyer auf den Tag, da die Leiche seines zu Bamberg ermordeten Oheims, des R. Königs Philipp, nach Speyer überführt und dort in der Kaisergruft der Kirche zur hl. Maria beigesetzt wurde, zu seinem und der Seinen Seelenheil und zu Haltung eines Jahrtages f [...]

[5] Rom, 1214. April 5.
Band III., Nr. 559, Seite 8
Papst Innozenz III. bestätigt die Schenkung des Patronatrechts der Kirche in Esslingen durch den Kaiser Friedrich (II.) an das Kapitel zu Speyer.

[6] Ohne Ortsangabe, 1214.
Band III., Nr. 560, Seite 9
Der Bischof Otto von Würzburg beurkundet, dass Konrad von Aschhausen seinen Hof Gommersdorf und den Wald Forst um seines und der Seinen Seelenheils willen an das Kloster Schöntal geschenkt habe.

[7] Ohne Ortsangabe, 1214. September 21.
Band III., Nr. 561, Seite 10
Berenger von Ravenstein, seine Gemahlin Agnes und seine Schwiegermutter Sophia von Bebenburg, veräußern dem Kloster Schöntal zwei Teile an dem Walde genannt Forst, bei Gommersdorf, mit allem darauf haftenden Rechte.

[8] Speyer, 1214. Oktober 23.
Band III., Nr. 562, Seite 11-12
König Friedrich (II.) schenkt der Kirche des heiligen Grabes zu Dietbrücke bei Speyer und dem Propste Meinhard von Denkendorf die Kirche zu Kirchheim mit allem dazu gehörigen Rechte, insbesondere dem Patronatrechte daselbst.

[9] Speyer, 1214. Oktober 23.
Band III., Nr. 563, Seite 12-13
König Friedrich (II.) schenkt der Kirche des heiligen Grabes zu Dietbrücke bei Speyer und dem Propste Meinhard von Denkendorf die Kirche zu Kirchheim mit allem dazu gehörigen Rechte, insbesondere dem Patronatrechte, unter ausdrücklicher Bezeichnung der zur genannten Kirche zehntpflichtigen Orte.

[10] Rom, 1215. Dezember 18.
Band III., Nr. 564, Seite 14
Erzbischof Siegfried von Mainz erlaubt dem Patriarchen Rudolf von Jerusalem und den Kanonikern des hl. Grabes, die Kirche zu Kirchheim, deren Patronat König Friedrich ihnen geschenkt, durch taugliche Brüder aus ihrer Mitte zu versehen.

[11] Ohne Ortsangabe, 1215.
Band III., Nr. 565, Seite 14-15
Bischof Konrad von Konstanz bestätigt die von König Philipp und seinem, des Bischofes, Vorgänger Diethelm geschehene Schenkung der Kirche zur hl. Christina in Ravensburg an das Kloster Weißenau und erlaubt diesem einen beständigen Vicarius dort zu halten.

[12] Ohne Ortsangabe, 1215. Januar 28.
Band III., Nr. 566, Seite 16
Die Taufkirche des heiligen Andreas zu Buchhorn durch den Bischof Konrad von Konstanz geweiht.

[13] Ohne Ortsangabe, 1215. Januar 29.
Band III., Nr. 567, Seite 16-17
Bischof Konrad von Konstanz weiht das Kloster zum heiligen Pantaleon in Buchhorn.

[14] Konstanz, 1215. April 28.
Band III., Nr. 568, Seite 17-18
Bischof Konrad von Konstanz bestätigt dem Kloster Marchtal den Besitz der Kirche und des Kirchenpatronates zu Kirchbierlingen und beurkundet zugleich die Unabhängigkeit dieser Kirche von den Vogteiansprüchen der Markgrafen von Berg.

[15] Meersburg, 1215. April 28.
Band III., Nr. 569, Seite 18-19
Bischof Konrad von Konstanz bestätigt die Schenkung der Kirche und des Kirchenpatronats in Kirchbierlingen an das Kloster Marchtal und beurkundet zugleich den Verzicht des Markgrafen von Berg auf das ihm seither eingeräumte Recht eines Dritteils an der Vogtei der genannten Kirche.

[16] Zwiefalten, 1215. Mai 31.
Band III., Nr. 570, Seite 19-20
Bischof Konrad von Konstanz bestätigt dem Abt und den Brüdern von Zwiefalten die von Ulrich, weiland Grafen von Berg, vor seinem Ableben an sie gemachte Schenkung der Kapelle in Mochental nebst dem Hofe daselbst und andern Zugehörungen.

[17] Ohne Ortsangabe, 1215. Juni 8.
Band III., Nr. 571, Seite 20-21
Bischof Otto von Würzburg überlässt die von Kraft von Rappach an Engelhard von Neudeck und Konrad von Weinsberg und von diesen an ihn aufgelassenen Lehengüter in Oberwostenkirchen gegen andere von genannten Vasallen ihm aufgetragene in Stackenhofen dem Kloster Schöntal als freies Eigentum.

[18] Ulm, 1215. Juni 20.
Band III., Nr. 572, Seite 22-23
König Friedrich II. nimmt das von seinen Vorfahren gegründete Kloster Lorch gleich diesen mit dessen gesamtem Besitztume in seinen unmittelbaren und unveräußerlichen erblichen Schutz und verbietet jedweden Eingriff darein bei Strafe von tausend Mark löthigen Goldes.

[19] Ulm, 1215. Juni 20.
Band III., Nr. 573, Seite 23-24
König Friedrich (II.) bestätigt sämtliche Besitzungen, Güter, Rechte und Gewohnheiten des Klosters Weingarten, insbesondere dessen herkömmliches Erbrecht an seinen Eigenleuten und das Recht in Bezug auf alles Neugereute im Altdorfer Walde.

[20] Ulm, 1215. Juni 21.
Band III., Nr. 574, Seite 25
König Friedrich (II.) nimmt das Kloster Rot in seinen unmittelbaren Schutz, genehmigt im Voraus die Schenkungen seiner Dienst- und Kaufleute dahin, übergibt demselben Güter in Herrenbuch und Tannheim und bestimmt, dass vorkommenden Beschwerden des Klosters durch den Truchsessen und andere königliche Richter abgeholfen werde.

[21] Viterbo, 1214. Juli 4.
Band III., Nr. 575, Seite 26
Papst Innozenz III. beauftragt den Abt von Elchingen und die Pröpste von Herbrechtingen und Steinheim, der Klage des Abtes von Ellwangen gegen den zu Kaisheim wegen unrechtmäßiger Zurückhaltung des Zehntens von Gütern in Aichen, im Falle der Begründung abzuhelfen.

[22] Hagenau, 1215. Juli 8.
Band III., Nr. 576, Seite 27-28
König Friedrich II. übernimmt die Vogtei des Klosters Hirsau an mehreren in der Urkunde genannten Orten.

[23] Viterbo, 1214. Juli 20.
Band III., Nr. 577, Seite 29
Papst Innozenz III. überträgt dem Abt von St. Trudpert und den Pröpsten von Zürich und Ried die Entscheidung eines Streites zwischen dem Kloster St. Blasien und dem Ritter von Dürbheim wegen Nendingen.

[24] Ohne Ortsangabe, 1215. (Vor September 24)
Band III., Nr. 578, Seite 30
Bischof Konrad (II.) von Konstanz beurkundet, dass der Edle Konrad von Dürbheim gegenüber dem Kloster St. Blasien auf seine Ansprüche auf drei jährliche Dienste aus einem Hof in Nendingen verzichtet.

[25] St. Avold, 1215. August 22.
Band III., Nr. 579, Seite 31-32
Herzog Heinrich von Brabant bekräftigt Namens der seinem Sohne angetrauten Tochter des getöteten Königs Philipp, die zu dessen Seelenheil von Friedrich II. an die Kirche zu Speyer getane Schenkung der Kirche in Esslingen sammt deren Patronate und allen Zugehörungen.Esslingen

[26] Nürnberg, 1215. Dezember 10.
Band III., Nr. 580, Seite 32-33
König Friedrich (II.) bestätigt den zwischen Bischof Konrad von Regensburg und Abt Kuno zu Ellwangen geschlossenen Tausch ihrer Burgen Baldern und Möhren.

[27] Eger, 1215. Dezember 22.
Band III., Nr. 581, Seite 33-35
König Friedrich II. tauscht von dem Bischofe von Regensburg die Städte Nördlingen und Öhringen, mit der Propstei daselbst, gegen das dem Reiche gehörige obere und niedere Münster in Regensburg ein.

[28] Ohne Ortsangabe, 1216.
Band III., Nr. 582, Seite 35-36
Abt Eberhard von Hirsau bezeugt, dass Abt Bruno von Bebenhausen und dessen Konvent von seinem Konvent in Reichenbach die Mühle zu Vesperweiler nebst Zugehörung gegen einen genannten jährlichen Zins, den sie daraus zu entrichten gelobt, erworben haben.

[29] Ohne Ortsangabe, 1216.
Band III., Nr. 583, Seite 36
Die Gebietiger der Häuser des heiligen Johannes des Täufers in Alemannien, Heinrich und Engelhard, beurkunden, dass die edle Frau Hedwig von Hohenlohe ihnen 20 Mark Silber zum Ankauf eines Gutes für die Erhaltung eines Pfarrgehilfen in Mergentheim und Entrichtung eines jährlichen Zinses daraus an das Kloster Schäftersheim übergeben habe.

[30] Bruchsal, 1216.
Band III., Nr. 584, Seite 37
Konrad, Bischof von Speyer und Kanzler des kaiserlichen Hofes, bezeugt, dass Ida von Menzingen ihr Allod in Menzingen und Unteröwisheim der Kirche in Maulbronn um ihrer Seele Heil willen geschenkt und sogleich übergeben habe.

[31] Ohne Ortsangabe, 1216.
Band III., Nr. 585, Seite 38
Das Kloster Salem erhält sein von Stainmar, dem Sohne Rudolfs von Magenbuch, angefochtenes und an das Kloster Buchau übergebenes Besitztum in Bachhaupten aus der Hand der Äbtissin gegen eine genannte jährliche Zinsleistung zurück.

[32] Ohne Ortsangabe, 1216.
Band III., Nr. 586, Seite 39
Der Abt Konrad von Einsiedeln und der Propst Konrad von (Weißen-)Au vertauschen ihre Besitzungen Bibruck und Illwangen.

[33] Rom, 1216. Februar.
Band III., Nr. 587, Seite 40-41
Der Bischof Hugo von Ostia schlichtet als päpstlicher Schiedsrichter einen Streit zwischen dem Erzbischof von Mainz und dem Bischof von Würzburg wegen ihrer, beiderseitigen Rechte an die Abtei Comburg und einige damit verbundene Kirchenpfründen.

[34] Konstanz, 1216. Mai 4.
Band III., Nr. 588, Seite 41-43
Pfalzgraf Rudolf von Tübingen verspricht vor dem Bischof Diethelm von Konstanz, das Kloster Marchtal wegen eines Weinberges auf dem Ammerhof nicht wieder zu beunruhigen, und bekennt, dass ihm am Kloster und insbesondere an dem genannten Hofe und Weinberge kein Vogtei- oder Eigentumsrecht zustehe.

[35] Würzburg, 1216. Mai 15.
Band III., Nr. 589, Seite 43-45
König Friedrich II. erklärt, auf die Klage der Äbtissinnen des oberen und niederen Münsters in Regensburg vor dem Reichstage zu Würzburg, seinen Austausch dieser beiden Reichsstifter gegen Nördlingen und Öhringen an den Bischof von Regensburg, als dem Reichsrechte zuwider, für unüiltig und stellt jeder Klägerin eine Ausfertigung dieses Urteilsspruchs zu.

[36] Biberach, 1216. Juni 1.
Band III., Nr. 590, Seite 45-46
Pfalzgraf Rudolf von Tübingen entscheidet einen Streit des Klosters Marchtal mit den Grafen von Berg über die von den letzteren beanspruchte Vogtei der Kirche in (Kirch-)Bierlingen.

[37] Ohne Ortsangabe, 1216. Juni 24.
Band III., Nr. 591, Seite 47
Der Reichshofmarschall Anselm von Justingen erlässt dem Kloster Salem alle Gerechtsame, die er an dessen Mühle zu Staudach unter seinem Schloss Justingen anzusprechen hatte.

[38] Schwäbisch Hall, 1216. Juli 19.
Band III., Nr. 592, Seite 48-49
Berenger von Ravenstein und seine Gemahlin Agnes bestätigen wiederholt ihre Veräußerung des von ihnen aus der Hand Markwarts von Hartenberg und seiner Gattin Agnes erworbenen Gutes in Gommersdorf an das Kloster Schöntal.

[39] Ohne Ortsangabe, 1216.
Band III., Nr. 593, Seite 49-50
Bischof Otto von Würzburg bestätigt den Verkauf und die feierliche Übergabe des Gutes in Gommersdorf durch Berengar von Ravenstein an das Kloster Schöntal.

[40] Giengen, 1216.
Band III., Nr. 594, Seite 50-52
Die von dem päpstlichen Stuhl verordneten geistlichen Richter in der Streitsache des Abts Kuno von Ellwangen wider den Abt Albert in Kaisheim wegen des Zehnten aus Gütern in Aichen vereinigen die Parteien durch eine Entscheidung im Vergleichswege.

[41] Giengen, 1216. August 3.
Band III., Nr. 595, Seite 53-54
Abt Kuno, der Dekan Gottfried und der Konvent der Kirche in Ellwangen unterwerfen sich der im Wege des Vergleichs erfolgten Entscheidung ihres Streites mit dem Kloster Kaisheim wegen des Zehntens aus Gütern in Aichen.

[42] Würzburg, 1216. August 27.
Band III., Nr. 596, Seite 54-55
Bischof Otto von Würzburg verpfändet seinem Kapitel alle noch freien ständigen Einkünfte aus genannten Orten, für die Geldsumme, die er von dem Herzog von Österreich für den Ort Lambach teils empfangen hat, teils noch empfangen soll, bis zu deren Erstattung an das Kapitel, unter beigefügten näheren Bestimmungen.

[43] Lateran, 1216. Oktober 5.
Band III., Nr. 597, Seite 56-57
Papst Honorius III. gebietet auf Bitte des Klosters Herrenalb den Prälaten des Erzsprengels von Mainz, das Kloster gegen Übergriffe von Seiten der Laien wie der Geistlichen zu schützen.

[44] Lateran, 1216. Oktober 11.
Band III., Nr. 598, Seite 57-60
Papst Honorius III. nimmt das Kloster Herrenalb mit genanntem Besitz in seinen Schutz und bewilligt demselben eine Reihe näher bezeichneter Begünstigungen.

[45] Konstanz, 1217.
Band III., Nr. 599, Seite 61-62
Die Richter, die vom apostolischen Stuhl mit der Entscheidung der Streitsache zwischen dem Kloster Salem und dem Pleban von Erbstetten wegen des Zehntrechtes an genannten Orten beauftragt sind, schlichten diese durch einen Vergleich, den beide Parteien im voraus genehmigen.

[46] Ulm, 1217. Februar (13).
Band III., Nr. 600, Seite 63-64
König Friedrich II. übernimmt die Vogtei über die unter der Hörigkeit des Abts und der Kirche von St. Gallen stehende Stadt Wangen auf Bitten des Abts und verordnet, dass dieselbe stets mit der Vogtei über St. Gallen in königlicher Hand verbleiben solle.

[47] Rottweil, 1217. April 15.
Band III., Nr. 601, Seite 64-65
König Friedrich (II.) übergibt einige von dem Ritter Bertold von Egesheim an den Grafen Egeno von Urach und dessen Sohn und von diesen an ihn aufgelassene lehenbare Besitzungen in Dürbheim, auf Bitten des ersten, den Nonnen zu Hochmauren als Eigentum.

[48] Konstanz, 1217. Oktober 19.
Band III., Nr. 602, Seite 65-66
Bischof Konrad von Konstanz bestätigt dem Kloster Marchtal den Besitz der demselben einverleibten Kirchen in Marchtal, Kirchbierlingen und der Kapelle in Ammern.

[49] Ohne Ortsangabe, 1218.
Band III., Nr. 603, Seite 66-67
König Friedrich II. nimmt die Kirche des heiligen Grabes zu Speyer in seinen besondern Schutz und ernennt den Propst der Hauptkirche daselbst zu seinem Stellvertreter.

[50] Ohne Ortsangabe, 1218.
Band III., Nr. 604, Seite 67
Die Klöster der hl. Maria in Lindau und des hl. Petrus in Weißenau verpflichten sich gegenseitig, auf einem bestimmt bezeichneten Teile ihres aneinander grenzenden Grundbesitzes kein Haus oder irgend eine Wohnung zu errichten.

[51] Lateran, 1218. April 3.
Band III., Nr. 605, Seite 68
Papst Honorius III. nimmt das Kloster Weingarten in seinen Schutz und bestätigt ihm den Besitz der Neubruchzehnten im Altdorfer Wald.

[52] Ohne Ortsangabe, 1218. April 16.
Band III., Nr. 606, Seite 68-69
Ritter Konrad von Pfahlheim, Dienstmann der Kirche zu Ellwangen, trägt seinen Hof zu Pfahlheim dem hl. Veit in Ellwangen, zum Zwecke der Haltung eines ewigen Lichtes auf zwei genannten Altären nach seinem Tode, als Leibzinslehen auf.

[53] Ulm, 1218. Mai 17.
Band III., Nr. 607, Seite 69-71
König Friedrich (II.) nimmt das Kloster Weingarten in seinen und des Reiches Schutz und bestätigt und gewährt demselben eine Reihe namentlich aufgezählter Rechte und Freiheiten.

[54] Weingarten, 1218. Dezember 11.
Band III., Nr. 608, Seite 72
König Friedrich (II.) bestätigt dem Kloster Weißenau alle von seinem Großvater Kaiser Friedrich, seinem Vater Kaiser Heinrich, seinem Oheime König Philipp, seinem Bruder dem Herzoge Friedrich von Schwaben, und den Herzogen Welf und Heinrich von Sachsen bewilligten Begünstigungen.

[55] Ohne Ortsangabe, 1219.
Band III., Nr. 609, Seite 72-73
Heinrich, Propst der Kirche des heiligen Germanus in Speyer, und Mangold, Abt von Maulbronn, vergleichen sich wegen ihres Streites über den Heuzehenten, einen Hubzins und den Frohnhof in Hanhofen.

[56] Ohne Ortsangabe, 1219.
Band III., Nr. 610, Seite 73-74
Abt Eberhard von Hirsau verkauft dem größeren Kapitel in Speyer vier Jauchert Weinberg aus seinem Allod in Meckenheim.

[57] Ohne Ortsangabe, 1219. Vor August 8.
Band III., Nr. 611, Seite 74-75
Bischof Otto von Würzburg bestätigt die Schenkung von zwei Jauchert Weinberg im Drachenloch bei Erlenbach durch die Edle Frau Jutta von Weinsberg an das Kloster Schöntal.

[58] Esslingen, 1219. Januar 26.
Band III., Nr. 612, Seite 75-76
Vor Abt Hermann (I.) von St. Blasien überlässt Albert von Wörnitzhausen dem Kloster an Statt der 30 Pfund Heller, welche er diesem wegen Beschädigung eines Gutes bei Wörnitzhausen zu entrichten schuldig befunden worden, seine sämtlichen Rechte an letztgenannten Orten.

[59] Lateran, 1219. März 16.
Band III., Nr. 613, Seite 76-77
Papst Honorius III. bestätigt den in Sachen des Klosters Kaisheim und des Klosters Ellwangen wegen des Zehnten zu Aichen von dem Propst zu Eichstätt und seinen Mitschiedsrichtern erteilten Spruch.

[60] Ohne Ortsangabe, 1219. März 31.
Band III., Nr. 614, Seite 77-80
Papst Honorius III. nimmt das Kloster Weißenau in seinen Schutz, bestätigt seine Einrichtungen und Besitzungen, darunter eine Reihe namentlich bezeichneter, und verleiht ihm verschiedene ausgedrückte Begünstigungen.

[61] Biberach, 1219. April 1.
Band III., Nr. 615, Seite 81-82
Pfalzgraf Rudolf von Tübingen erklärt das Kloster Marchtal und dessen Hof Ammern für frei von allen vogteilichen und anderen Lasten und schlichtet den Streit des Klosters mit den Grafen von Berg wegen ihrer Ansprüche an die Kirche in Kirchbierlingen.

[62] Ulm, 1219. Mai 7.
Band III., Nr. 616, Seite 82-83
König Friedrich (II.) bestätigt dem Kloster Rot alle von seinen Vorfahren gemachten Zugeständnisse, namentlich das Recht, fromme Stiftungen anzunehmen, und stellt es unter seinen und des Reiches unmittelbaren und ausschließlichen Schutz.

[63] Konstanz, 1219. August 6.
Band III., Nr. 617, Seite 84
Bischof Konrad von Konstanz verleiht die ihm von Rudolf von Streitberg in Oberweiler und von Heinrich von Magenbuch in Eschendorf aufgesagten Lehen dem Kloster Salem gegen einen jährlichen ewigen Wachszins.

[64] Ulm, in der St. Michaelskirche, 1219. September 29.
Band III., Nr. 618, Seite 85
Siboto von Albeck und sein Sohn Witegow schenken die Kirche in Hörvelsingen mit dem Patronatrechte und andern Zugehörungen dem Erzengel Michael zu Ulm (Wengenkloster) für die Bedürfnisse der Gott daselbst dienenden Brüder.

[65] Viterbo, 1219. Oktober 16.
Band III., Nr. 619, Seite 86
Papst Honorius III. nimmt das Kloster Marchtal nebst allem was dazu gehört in seinen Schutz und bestätigt demselben insbesondere den Besitz der Zehnten von Altbierlingen, Berg und des Hofes Datthausen.

[66] Nürnberg, 1219. November 2.
Band III., Nr. 620, Seite 87-88
König Friedrich (II.) nimmt das Kloster Schäftersheim in seinen und des Reiches unmittelbaren und unveräußerlichen Schutz, bestätigt insbesondere die von dessen Gründer, Herzog Friedrich von Rothenburg, dahin gestifteten Güter und verbietet jedwede Beeinträchtigung seiner Personen und Rechte.

[67] Augsburg, 1219. November 21.
Band III., Nr. 621, Seite 88-89
Bischof Siegfried von Augsburg bestätigt die von Siboto von Albeck der Kirche zum heiligen Michael in Ulm (Wengenkloster) bewilligte Schenkung der Kirche in Hörvelsingen mit dem Patronatrechte und Zugehörungen, unter der Bedingung eines für die Seelsorge daselbst zu haltenden tauglichen Stellvertreters.

[68] Ohne Ortsangabe, 1219. November 22.
Band III., Nr. 622, Seite 89-90
Bischof Otto von Würzburg überlässt die Einkünfte der Pfarrei Bieringen dem das Patronatrecht daselbst besitzenden Kloster Schöntal unter Festsetzung der jährlichen Pfründe für einen dort zu haltenden ständigen Priester.

[69] Ohne Ortsangabe, 1219. Dezember 6.
Band III., Nr. 623, Seite 91
Bischof Konrad von Speyer und Metz bekräftigt den über einen langjährigen Streit zwischen dem Dorfe St. Leon und dem Bauhofe Altlußheim wegen Abgränzung ihrer Weiden bestehenden und die Abgrenzung durch die s.g. Steinstraße festsetzenden Vergleichsentscheid.

[70] Ohne Ortsangabe, 1219. Dezember 16.
Band III., Nr. 624, Seite 92-94
Vor Bischof Otto von Würzburg und seinen Landherren und Dienstleuten wird der von Andreas von Hohenlohe vor seinem Eintritt in den Dienst des deutschen Hospitals in Jerusalem mit seinen Brüdern Gottfried und Konrad verabredete Teilungs- und Abfindungsvertrag wegen ihrer Burgen, Lehen und Dienstleute verkündigt und endgiltig abgeschlossen.

[71] Ohne Ortsangabe, 1219.
Band III., Nr. 625, Seite 95
Vor Bischof Otto von Würzburg übergeben die Brüder Heinrich und Friedrich von Hohenlohe bei ihrem Eintritte in den Dienst des Hospitals der heiligen Jungfrau in Jerusalem, genannt zu den Deutschen, ihre sämtlichen einzeln aufgezählten Güter an genanntes Hospital.

[72] Ohne Ortsangabe, 1219. Dezember 16.
Band III., Nr. 626, Seite 96-97
Bischof Otto von Würzburg bezeugt, dass die Brüder Gottfried und Konrad von Hohenlohe den Berg und Wald in Kettereit, in Gegenwart seiner Waltboten in Mergentheim, von allen darauf haftenden Rechtsansprüchen befreit und ihrem Bruder Andreas und dem Hause der heiligen Jungfrau, genannt zu den Deutschen, überlassen haben.

[73] Ohne Ortsangabe, 1219. Dezember 22.
Band III., Nr. 627, Seite 97-98
Bischof Otto von Würzburg bezeugt einen Vertrag zwischen Heinrich und Friedrich von Hohenlohe und ihren Brüdern Gottfried und Konrad über die Abteilung ihrer Güter und Leute.

[74] Ohne Ortsangabe, 1219. Dezember 29.
Band III., Nr. 628, Seite 99
Vor Bischof Otto von Würzburg übergeben der Pleban Sifrid von Weikersheim und Juta und deren Sohn auf den Fall ihres allerseitigen Absterbens ihren Hof und Güter ebendaselbst sammt Gütern in Laudenbach und Honsbronn an den deutschen Hospital der heiligen Maria in Jerusalem.

[75] Ohne Ortsangabe, 1220.
Band III., Nr. 629, Seite 100-101
Bischof Otto und sein Kapitel in Würzburg bezeugen einen Tausch- und Abfindungsvertrag zwischen den Brüdern des deutschen Hauses in Jerusalem und Adelheid von Hohenlohe mit ihrem Gemahl Konrad von Lobenhausen wegen des Leibgedings, das genannter Adelheid auf Gütern in Mergentheim zusteht.

[76] Ohne Ortsangabe, Ohne Zeitangabe. (1220.)
Band III., Nr. 630, Seite 101-102
Markgraf Hermann von Baden schenkt für sich und im Namen seines im heiligen Lande verstorbenen Bruders Friedrich ihr beiderseitiges gesamtes Grundeigentum nebst Zubehör in Ulm den Brüdern des deutschen Hospitals zur heiligen Maria in Jerusalem.

[77] Salem, 1220.
Band III., Nr. 631, Seite 103
Die Gebrüder Manegold und Wolfrad von Nellenburg bezeugen, dass sie bei dem Tode ihres in Salem begrabenen Bruders Eberhard dem Kloster die eine Hälfte ihres Hofes in Völlkofen, und jetzt bei dem Antritte der Reise Manegolds über das Meer die andere geschenkt haben.

[78] Ohne Ortsangabe, 1220.
Band III., Nr. 632, Seite 104
Ulrich von Gundelfingen und sein Sohn Ulrich verkaufen dem Kloster St. Georgen ihren Besitz in Dintenhofen und Herbertshofen mit der Kapelle und aller Zugehörung, und der Abt von St. Georgen überträgt dem Grafen Hartmann von Dillingen die Vogtei darüber unter näher ausgedrückten Bestimmungen.

[79] Ohne Ortsangabe, 1220.
Band III., Nr. 633, Seite 105
Der Abt Gottfried in Schöntal beurkundet, dass der kaiserliche Küchenmeister Heinrich und seine Ehefrau Guda zu ihrem Seelenheil vier Jauchert Weingärten in Eselsdorf und zwei in Berlichingen für die Krankenpflege und das Altaropfer im Kloster gestiftet haben.

[80] Ohne Ortsangabe, 1220.
Band III., Nr. 634, Seite 106-107
Die von den edeln Brüdern Konrad und Bernger von Schussenried bei ihren Lebzeiten geschehene, von ihren Erben, den Brüdern Konrad und Heinrich von Wartenberg aber angefochtene Stiftung des Klosters Schussenried wird durch einen Vergleich zwischen den genannten Erben und dem Kloster aufrecht erhalten.

[81] Ohne Ortsangabe, Ohne Zeitangabe. (Um 1220).
Band III., Nr. 635, Seite 107-108
Der Pleban Heinrich von Ulm beurkundet die von einigen Leuten der Kirche in Reichenau geschehene Übertragung von Gütern in Tiefenhülen und andern Orten an die Kirche der heiligen Maria in Ulm unter der Bedingung der Entrichtung eines jährlichen ewigen Zinses daraus an den genannten Pleban.

[82] Ohne Ortsangabe (Weingarten), Ohne Zeitangabe. (1220. Januar 4.)
Band III., Nr. 636, Seite 108-109
Herzog Heinrich von Schwaben bestätigt alle der Kirche in Weingarten von seinem Vater verliehenen Rechte an Äckern, Wiesen und dem Neubruchzehnten im Onriet im Altdorfer Walde.

[83] (Weingarten), (1220.)
Band III., Nr. 637, Seite 109-110
König Friedrich II. gibt ein Stück seines Gutes Onriet bei dem Altdorfer Wald an das Kloster des heiligen Petrus in (Weißen- )Au.

[84] Hagenau, 1220. Januar.
Band III., Nr. 638, Seite 110-111
König Friedrich II. bestätigt die Urkunde des Bischofs von Würzburg über den Eintritt des Andreas von Hohenlohe in den Dienst des Hospitals der hl. Maria zu den Deutschen und den zum Zweck seiner Güterschenkung dahin mit seinen Brüdern Gottfried und Konrad geschlossenen Teilungs- und Abfindungsvertrag.

[85] Hagenau, 1220. Januar.
Band III., Nr. 639, Seite 112-113
König Friedrich II. bestätigt den vor dem Bischof Otto von Würzburg abgeschlossenen Teilungsvertrag zwischen Heinrich und Friedrich von Hohenlohe und ihren Brüdern Gottfried und Konrad von Hohenlohe.

[86] Hagenau, 1220. Januar.
Band III., Nr. 640, Seite 113-114
König Friedrich II. bestätigt die von dem Bischof von Würzburg beurkundete Güterschenkung der Brüder Heinrich und Friederich von Hohenlohe an das Hospital zur heiligen Maria der Deutschen in Jerusalem.

[87] Ohne Ortsangabe, 1220. April 14.
Band III., Nr. 641, Seite 115-116
Vor dem Bischof Otto von Würzburg bestätigen Gottfried und Konrad die mit ihren Brüdern Andreas, Heinrich und Friedrich von Hohenlohe vor deren Eintritt in den Dienst des Hospitals der heiligen Jungfrau über Meer, genannt der Deutschen, zu dessen Gunsten abgeschlossenen Verträge.

[88] Ohne Ortsangabe, 1220. April 20.
Band III., Nr. 642, Seite 117-118
Engelhard von Berlichingen schenkt einen Weinberg in Berlichingen zu bezeichneten Zwecken an das Kloster Schöntal. Zugleich wird die zwischen ihren beiderseitigen Gütern bestehende Landscheide in der Markung von Berlichingen und das Recht, verkaufte Güter innerhalb derselben gemeinsam einzulösen, anerkannt.

[89] Frankfurt, 1220. Mai.
Band III., Nr. 643, Seite 118-119
König Friedrich II. bestätigt die vor dem Bischofe von Würzburg von Andreas von Hohenlohe mit seinen Brüdern Heinrich und Friedrich vor seinem Eintritte in den Orden des deutschen Hospitals zur heiligen Maria feierlich abgeschlossene Teilung.

[90] Ohne Ortsangabe, 1221.
Band III., Nr. 644, Seite 119-120
Abt Kuno von Fulda und Ellwangen erkauft die leibeigene Gattin eines Eberhards von Nellingen mit ihrer bereits vorhandenen und künftigen Nachkommenschaft von Ritter Rudolf daselbst zur Diensthörigkeit für die Kirche in Ellwangen.

[91] Ohne Ortsangabe, 1222.
Band III., Nr. 645, Seite 120-121
Die Kirche in Oberaspach wird zu Ehren des heiligen Kilian geweiht.

[92] Ohne Ortsangabe, 1221.
Band III., Nr. 646, Seite 121-122
Bischof Konrad von Speyer und Metz, Kanzler des kaiserlichen Hofes, bestätigt die Gründung der Kapelle in Wurmberg und regelt ihr Verhältniss zur Mutterkirche in Wiernsheim und zum Kloster Maulbronn.

[93] Kreuzlingen, 1221.
Band III., Nr. 647, Seite 123
Bischof Konrad von Konstanz tut kund, dass die Schwestern von Rottweil ihr von den Kanonikern zum hl. Stephan in Konstanz gekauftes Gut Holbeinesbach dem Abt von Salem, bis sie einen festen Sitz für ihr Kloster gewonnen, eingegeben haben und überträgt demselben zugleich seine vogteilichen und anderen Rechte darüber.

[94] Bari, 1221. März 9.
Band III., Nr. 648, Seite 124-125
Kaiser Friedrich (II.) nimmt das Kloster Schäftersheim in seinen und des Reiches unmittelbaren und unveräußerlichen Schutz, bestätigt insbesondere die von dem Gründer desselben, Herzog Friedrich, dahin gestifteten Güter und verbietet jedwede Beeinträchtigung seiner Personen und Rechte.

[95] Lateran, 1221. Mai 10.
Band III., Nr. 649, Seite 125-126
Papst Honorius III. nimmt das Kloster zum heiligen Michael in Ulm (Wengenkloster) in seinen Schutz und bestätigt demselben insbesondere den Besitz der Kirche des heiligen Martin in Hörvelsingen und der Kapelle des heiligen Andreas in Niederstotzingen unter der Bedingung der gehörigen Vorsorge für den Gottesdienst in den einverleibten Kirchen.

[96] Rottweil, 1222.
Band III., Nr. 650, Seite 126-127
Heinrich und Berthold, Herren von Lupfen, lassen die Vogtei über das Gut Holbeinesbach, welche sie von dem Bischof von Konstanz, und Dieterich von Bodenwag von ihnen zu Lehen getragen, nachdem dieser ihnen gegen eine von den Schwestern in Rottweil erhaltene Abfindungssumme das Lehen aufgesagt, ihrerseits an den Bischof auf.

[97] Ohne Ortsangabe, 1222.
Band III., Nr. 651, Seite 127
Bischof Konrad von Konstanz überträgt das ihm zuständige Vogtrecht über das Gut Holbeinesbach, womit früher die Herrn von Lupfen belehnt gewesen, dem die Erbauung eines Klosters (Rottenmünster) auf demselben beabsichtigenden Abt von Salem.

[98] Weingarten, 1222.
Band III., Nr. 652, Seite 128
Heinrich, der Sohn Sannen von Altdorf, trägt dem Kloster Weingarten an der Stelle der von ihm an das Kloster Weißenau verkauften lehenbaren Zehenten in Weißenbach sein Gut in Baienfurt auf, und Abt Bertold von Weingarten überlässt jene Zehenten an den Propst Ulrich von Weißenau.

[99] Lateran, 1222. Februar 1.
Band III., Nr. 653, Seite 129
Papst Honorius III. bestätigt dem Kloster Schöntal den Besitz der ihm von Bischof Otto von Würzburg überlassenen Kirche von Bieringen.

[100] Lateran, 1222. Februar 20.
Band III., Nr. 654, Seite 129-130
Papst Honorius III. gebietet dem Erzbischof von Mainz und seinen Suffraganen, das Kloster Schöntal vor Gewalttätigkeiten gegen dessen Angehörige, Güter und Rechte durch Verhängung von Kirchenstrafen zu schützen.

[101] Salem, 1222. März 3.
Band III., Nr. 655, Seite 131
Graf Berthold von Sulz verordnet, dass er nach seinem Tod im Kloster Salem an der Seite seiner dort ruhenden Ehefrau Hiltrude beigesetzt werde, und sein Bruder und seine Dienstleute versprechen die zu diesem Zwecke noch weiter von ihm getroffenen Anordnungen zu vollziehen.

[102] Aulendorf, 1222. April 15.
Band III., Nr. 656, Seite 132
Vor den auf Klage des Abtes von St. Blasien gegen den Edeln Konrad von Mattsies wegen eines Hofs in Nassenbeuren ernannten apostolischen Richtern, Abt Berthold von Weingarten und den Pröpsten Heinrich von Rot und Rudolf von Waldsee, begibt sich der Beklagte aller seiner angesprochenen Rechte darauf, mit Ausnahme der Vogtei.

[103] Kaiserswerth, 1222. April 24.
Band III., Nr. 657, Seite 133
König Heinrich (VII.) bestätigt die von Meister Markwart, Pleban von Überlingen, seinem Geheimschreiber und Notar, in der Stadt Werth getane Schenkung eines Hauses in Ulm mit Kapelle und Hof an den Abt Eberhard und das Kloster Salem.

[104] Konstanz, 1222. Mai 28.
Band III., Nr. 658, Seite 134
Bischof Konrad von Konstanz erkennt, dass die Zinshörigen der Marien- und Martinskirchen in Kirchbierlingen und Marchtal Zins und Hauptrecht nach dem Zinsrechte der Angehörigen der Mutterkirche zum hl. Petrus in Marchtal zu entrichten haben, und gebietet den Geistlichen seiner Diözese, sie dazu anzuhalten.

[105] Schwäbisch Hall, 1222. Juni 10.
Band III., Nr. 659, Seite 135
Heinrich von Langenberg tritt die von seiner Gemahlin Sophia ihm zugebrachten Güter in Bieringen mit ihrer und seiner Schwiegermutter Agnes von Bilriet Zustimmung käuflich an das Kloster Schöntal ab.

[106] Ohne Ortsangabe, 1222. Juni 22.
Band III., Nr. 660, Seite 136-137
Bischof Otto von Würzburg beurkundet die zwischen den Gebrüdern Konrad und Gottfried von Hohenlohe und dem deutschen Hause der heiligen Maria in Jerusalem getroffene Übereinkunft wegen des dem letzteren zugesicherten Zehntens in Mergentheim.

[107] Ballenberg, 1222. Juni 30.
Band III., Nr. 661, Seite 137-138
Konrad von Krautheim verkauft und übergibt die ihm von seinem Oheim Konrad vom Klingenfels veräußerte Hälfte der Burg Bieringen an den Abt und die Brüder in Schöntal.

[108] Reichenau, 1222. Juli 24.
Band III., Nr. 662, Seite 139
Der Abt Heinrich von Reichenau überlässt dem Kloster Salem ein Grundstück bei der Kapelle des hl. Aegidius in Ulm mit der Erlaubnis, Gebäude darauf zu errichten, und weiteren Zugeständnissen gegen einen immerwährenden jährlichen Wachszins.

[109] Lateran, 1222. Oktober 11.
Band III., Nr. 663, Seite 140
Papst Honorius III. bestätigt dem Propst und Konvent des heiligen Michael in den Wengen bei Ulm den Besitz der Kapelle des heiligen Andreas in Niederstotzingen und ihrer übrigen Güter und nimmt dieselben in seinen Schutz.

[110] Lateran, 1222. Dezember 12.
Band III., Nr. 664, Seite 140-141
Papst Honorius III. bestätigt dem Kloster Maulbronn die von Bischof Konrad von Speyer an dasselbe geschehene Übertragung des Zehnten von Wurmberg.

[111] Apricena, 1223. Januar.
Band III., Nr. 665, Seite 141-142
Kaiser Friedrich II. nimmt das Kloster Hirsau in seinen und des Reiches Schutz, bestätigt dessen sämtliche Besitzungen, Rechte und Freiheiten, und bestimmt, dass ein Untervogt nur mit Zustimmung des Klosters selbst über dieses bestellt werden dürfe.

[112] Ulm, 1223. Februar 15.
Band III., Nr. 666, Seite 143-144
König Heinrich (VII.) nimmt das Kloster Rot in seinen unmittelbaren und ausschließlichen Schutz und genehmigt im Voraus was seine Dienstleute und Kaufleute an beweglichem und unbeweglichem Gute dahin stiften.

[113] Ohne Ortsangabe, 1223. Februar 16.
Band III., Nr. 667, Seite 144-145
Bischof Siegfried von Augsburg überlässt dem Kloster Neresheim auf Bitten des Abts G(ottebold) und seiner Brüder die Kirche zur heiligen Maria am Fuße des Berges daselbst, mit bedungener Vorsorge für einen dort zu haltenden beständigen Vikar.

[114] Augsburg, 1223. März 16.
Band III., Nr. 668, Seite 145-146
König Heinrich (VII.) beurkundet die vom Propst R. von Schongau durch die Hand des Herzogs Welf und die seinige erfolgte Schenkung eines Hofes in Memmingen an das Kloster Rot.

[115] Ohne Ortsangabe, 1223. November 21.
Band III., Nr. 669, Seite 146
Bischof Otto von Würzburg beurkundet, dass Gottfried von Hohenlohe und seine Gemahlin Richenza dem Hospitale des deutschen Hauses der hl. Maria in Jerusalem das Patronat der Kirche in Hollenbach unter Vorbehalt des Schutzes über die Zinshörigen derselben übertragen haben.

[116] Ohne Ortsangabe, 1223. November 21.
Band III., Nr. 670, Seite 147
Eberhard von Hohenlohe überträgt mit Zustimmung seiner Gattin Selinde und mit Einwilligung und in Gegenwart seines Herrn, des Herrn Gottfried von Hohenlohe, dem Hospital des deutschen Hauses der heiligen Maria in Jerusalem auf seinen Todesfall all sein Eigentum in Wallmersbach.

[117] Ohne Ortsangabe, (1224.)
Band III., Nr. 671, Seite 148
Graf Albert von Calw verordnet, dass von Gütern in Walheim, aus denen er während seiner Fahrt nach Jerusalem eines Talentes Wert jährlicher Einkünfte an das Grab des Herrn geschenkt, kein Vogt oder Schultheiß etwas erhebe.

[118] Ohne Ortsangabe, 1224.
Band III., Nr. 672, Seite 149
Graf Wolfrad von Veringen überlässt der Kirche in Marchtal das Eigentum an seiner und seiner Dienstleute Besitzungen in Oberdachdorf (jetzt Datthausen) und verspricht, dieselbe nicht ferner zu beschweren.

[119] Lateran, 1224. April 27.
Band III., Nr. 673, Seite 149-150
Papst Honorius III. nimmt das Kloster Maulbronn in seinen Schutz und bestätigt ihm den vom Bischof von Speyer überlassenen Besitz der Kirche in Wiernsheim sowie seiner übrigen Güter.

[120] Ohne Ortsangabe, (1224. Mai.)
Band III., Nr. 674, Seite 150-151
Der Dekan und das Kapitel der Kirche des heiligen Germanus in Speyer verleihen der Kirche zu Maulbronn die Ganzmühle unter ausgedrückten näheren Bedingungen.

[121] Ohne Ortsangabe, 1224. Mai.
Band III., Nr. 675, Seite 151-152
Der Dekan und das Kapitel der Kirche zum heiligen Germanus in Speyer beurkunden, dass sie der Kirche in Maulbronn die Ganzenmühle bei Hanhofen unter näher ausgedrückten Bedingungen verliehen, und was sie von dem Kloster aus gewissen Äckern und Wiesen bei Marrheim jährlich zu empfangen haben.

[122] Lateran, 1224. Mai 9.
Band III., Nr. 676, Seite 152-154
Papst Honorius III. nimmt das Zisterzienser-Nonnenkloster Rottenmünster mit dessen Besitz in seinen Schutz und verleiht ihm näher angegebener Begünstigungen.

[123] Weingarten, 1224. Mai 9.
Band III., Nr. 677, Seite 155
König Heinrich (VII.) verkündet dem Schultheißen und den Bürgern von Überlingen und Ravensburg, dass er die Häuser und Besitzungen, die das Kloster Weißenau derzeit in ihren Städten und Vorstädten innehabe, von Steuern und allen andern Auflagen befreit habe.

[124] Ohne Ortsangabe, 1224. August 10.
Band III., Nr. 678, Seite 155-156
Bischof Beringer von Speyer gestattet dem Abte und den Brüdern in Maulbronn, die Kirche in Wiernsheim, deren Patronat ihnen zusteht, ihrem Kloster einzuverleiben.

[125] Würzburg, 1224. Dezember 14.
Band III., Nr. 679, Seite 157-159
Bischof Dietrich von Würzburg entsagt seinem Eigentumsrecht an den Zehnten zu Mergentheim, welchen die damit belehnten Brüder Gottfried und Konrad von Hohenlohe dem Hospitale der Deutschen zur heiligen Maria in Jerusalem abgetreten, und wird dafür von genannten Brüdern mit unten aufgezählten Gütern entschädigt.

[126] Ohne Ortsangabe, 1225.
Band III., Nr. 680, Seite 159-160
Albert, Herr von Rothenburg, weiland Grafen Burkhards von Zollern Sohn, schlichtet einen langwierigen Streit zwischen dem Kloster Kreuzlingen und den Erben eines verstorbenen Hermann wegen einer Hufe im Neckargau im Vergleichsweg.

[127] Kreuzlingen, 1225.
Band III., Nr. 681, Seite 161-162
Bischof Konrad von Konstanz bestätigt den durch Herrn Albert von Rothenburg zu Stande gebrachten Vergleich zwischen dem Kloster Kreuzlingen und den Erben eines verstorbenen Hermann wegen einer Hufe im Neckargau.Arbon

[128] Ohne Ortsangabe, 1225.
Band III., Nr. 682, Seite 162-163
Der Dekan W. und das Kapitel von Neumünster in Würzburg beurkunden, dass ihr Mitbruder Ruker um seiner Seele Heil willen durch seinen Salmann Herrn Gottfried von Hohenlohe und seinen Vormund Ruker, den Kremser, einige seiner Güter dem Kloster Schäftersheim überlassen habe.

[129] Ohne Ortsangabe, 1225.
Band III., Nr. 683, Seite 163
Heinrich, Ritter in Mergentheim und von Höttingen, überträgt dem Hause des hl. Johannes in Jerusalem und dessen Brüdern in Mergentheim zehn Pfund Silbers zu Unterhaltung eines ewigen Lichtes in der Kirche daselbst.

[130] Ohne Ortsangabe, 1225.
Band III., Nr. 684, Seite 164
Albert von Allfeld, seine Mutter Lugardis und Brüder Berthold und Markwart bezeugen, dass ihr verstorbener Vater (und Gatte) Berthold an seinem Lebensende um seiner Seele Heil willen mit ihrer Zustimmung das Dorf Eschenau dem Kloster Schöntal vergabt habe.

[131] Ulm, (1225.) Januar 20.
Band III., Nr. 685, Seite 165
König Heinrich (VII.) verbietet den Schultheißen und Vögten in Walheim die von dem Grafen A(lbert) von Calw den Brüdern des heiligen Grabes bei Denkendorf geschenkten Güter an jenem Orte mit Auflagen zu beschweren.

[132] Ulm, 1225. Januar 20.
Band III., Nr. 686, Seite 166
Der apostolische Legat, Bischof Konrad von Porto und zur heiligen Rufina, bestätigt die von dem Grafen Albert von Calw an den Propst und Konvent des heiligen Grabes in Denkendorf gemachte Güterschenkung und damit verbundene Abgabenfreiheit in Walheim.

[133] Speyer, (1225). Januar 20.
Band III., Nr. 687, Seite 167
Bischof Beringer von Speyer bestätigt die von dem Grafen Albert von Calw geschehene Schenkung von Gütern in Walheim an die Brüder des hl. Grabes in Denkendorf und verbietet dieselben mit irgend welchen Auflagen zu beschweren.

[134] Lateran, 1225. März 3.
Band III., Nr. 688, Seite 168
Papst Honorius III. bestätigt dem Meister und den Brüdern des Hauses der hl. Maria der Deutschen den ihnen von dem Bischof von Würzburg überlassenen Zehnten zu Mergentheim.

[135] Lateran, 1225. März 7.
Band III., Nr. 689, Seite 168-169
Papst Honorius III. nimmt den Abt und den Konvent des Klosters Lorch in des heiligen Petrus und seinen Schutz und bestätigt insbesondere dessen gegenwärtigen und künftigen rechtsbeständigen Güterbesitz.

[136] Schwäbisch Hall, 1225. April 28.
Band III., Nr. 690, Seite 169-170
König Heinrich VII. bestätigt dem Kloster Schöntal den Kauf des Gutes Bieringen von dem edeln Mann Heinrich von Langenburg und seiner Gemahlin Sophie.

[137] Foggia, 1225. Mai.
Band III., Nr. 691, Seite 171
Kaiser Friedrich II. nimmt das Kloster Schöntal und dessen Güter, insbesondere die von Heinrich von Langenburg und Konrad von Krautheim dahin verkaufte Besitzung in Bieringen, in seinen und des Reiches Schutz.

[138] Tivoli, 1225. Mai 18.
Band III., Nr. 692, Seite 172
Papst Honorius III. nimmt das Kloster Schöntal samt dessen Besitzungen in seinen Schutz und bestätigt demselben insbesondere die von den edeln Männern Heinrich von Langenburg und Konrad von Krautheim und deren Kindern dahin übergebenen Güter.

[139] Würzburg, 1225. Mai 21.
Band III., Nr. 693, Seite 173
König Heinrich VII. nimmt das auf seinem Erbeigentum gegründete Kloster Schäftersheim in seinen und des Reiches unveräußerlichen Schutz, verbietet dasselbe irgendwie zu beeinträchtigen und verordnet für den Fall seiner Abwesenheit aus der Gegend den Schultheißen L. von Rothenburg als seinen Stellvertreter.

[140] Niedernhall, 1225. Mai 27.
Band III., Nr. 694, Seite 174-175
Die Gebrüder Konrad, Wolfrad und Kraft von Krautheim verkünden und genehmigen einen von ihnen als Patronen der Kirche in Gommersdorf zwischen dem Abt Gottfried von Schöntal und ihrem Pleban Otto von Krautheim vermittelten Vergleich über den Zehnten, das Widum und andere von dem Pleban angesprochenen Rechte jener Kirche.

[141] Zindelstein, 1225. Juni 7.
Band III., Nr. 695, Seite 175-176
Egon, Graf von Urach und Herr von Freiburg, tut dem Bischof Konrad von Konstanz zu wissen, wie er den langen Streit zwischen dem Kloster St. Blasien und seinem Lehenmanne Ritter Heinrich von Göffingen über das Patronatrecht in Uttenweiler in Gute verglichen habe.

[142] San Germano, 1225. Juli.
Band III., Nr. 696, Seite 176-177
Kaiser Friedrich II. bestätigt den Kanonikern der Hauptkirche in Speyer die ihnen bei der Beisetzung der Leiche seines königlichen Oheims Philipp daselbst von ihm bewilligte Schenkung der Kirche in Esslingen samt allen damit verbundenen Rechten.

[143] Ohne Ortsangabe, 1225. Januar.
Band III., Nr. 697, Seite 178-179
Bischof Konrad von Konstanz bewilligt, auf Ansuchen des Königs Heinrich und vieler Großen des Reichs, den Kanonikern der Kirche in Speyer die gesamten Einkünfte der Kirche in Esslingen mit dem Rechte einen beständigen Vicarius dort zu halten unter näher ausgedrückten Bedingungen.

[144] Ohne Ortsangabe, 1225.
Band III., Nr. 698, Seite 179-180
Die Kanoniker der Kirche in Speyer bekennen, dass der Bischof Konrad von Konstanz ihnen die Einkünfte der Kirche in Esslingen mit dem Rechte einen beständigen Vicarius dort zu halten unter näher ausgedrückten Bedingungen überlassen habe.

[145] Rieti, 1225. Juli 13.
Band III., Nr. 699, Seite 180-181
Papst Honorius III. bestätigt dem Meister und den Brüdern des Hauses der hl. Maria der Deutschen den ihnen von den Gebrüdern Gottfried und Konrad von Hohenlohe mit Zustimmung des Bischofs Dieterich von Würzburg abgetretenen Zehnten in Mergentheim.

[146] (Nordhausen), 1225. Juli 27.
Band III., Nr. 700, Seite 181-182
König Heinrich (VII.) bezeugt die durch Schiedspruch geschehene Beilegung eines Streites zwischen seinem kaiserlichen Vater Friederich und ihm, auf einer, und der Kirche zu Würzburg, auf der anderen Seite, kraft der die Stadt Heilbronn nebst andern genannten Orten, Gütern und Rechten ihm als L [...]

[147] Ohne Ortsangabe, 1225. Oktober 19.
Band III., Nr. 701, Seite 183-184
Bischof Hermann von Würzburg bestätigt den zwischen dem Kloster Schöntal und dem Pleban Otto von Krautheim errichteten Vergleich über den Zehnten und das Widum der Kirche in Gommersdorf und einiges andere.

[148] Ohne Ortsangabe, (1226.)
Band III., Nr. 702, Seite 184-185
Abt Konrad von Bebenhausen tut kund, dass Ritter Heinrich von Hailfingen die Äcker, Hölzer und Gesträuche auf dem Denzenberg, die er von dem Pfalzgrafen von Tübingen zu Lehen getragen, diesem aufgesagt und mit dessen Bewilligung und in dessen Gegenwart dem Kloster Bebenhausen als Eigentum übergeben habe.

[149] Ohne Ortsangabe, 1226.
Band III., Nr. 703, Seite 185-186
Der Abt Heinrich von Reichenau vertauscht mit Zustimmung seines Kapitels einige an innen genannte Lehenmänner verliehene Besitzungen in Echterdingen auf Bitten des Abts Konrad in Bebenhausen mit Besitzungen dieses Klosters in Gerlingen unter der Bedingung, dass die seitherige Lehenpflicht auf die eingetauschten Besitzungen übernommen werde.

[150] Ohne Ortsangabe, Ohne Zeitangabe. (1226.)
Band III., Nr. 704, Seite 187
Graf Friedrich von Zollern lässt dem Kloster Reichenau sein Lehengut in Echterdingen zum Austausche gegen ein anderes in Gerlingen an das Kloster Bebenhausen auf.

[151] Speyer, 1226.
Band III., Nr. 705, Seite 187-188
Der Abt und Konvent von Maulbronn bestehen gewisse Weiden bei Dudenhofen von der Gemeinde Haßloch zu Erbpacht.

[152] Ohne Ortsangabe, (1226.)
Band III., Nr. 706, Seite 188-189
Abt Gotebold und sein Konvent in Neresheim überlassen dem Kloster Rot das ihnen zu entlegene Gut der Kirche in Feldstetten für dreißig Pfund Heller, mit Bewilligung des Vogtes und der Bestimmung, dass ein anderes Gut für diese Summe erworben werde.

[153] Ohne Ortsangabe, 1226.
Band III., Nr. 707, Seite 189
Walther von Langenburg verkauft und übergibt den Brüdern des Hospitals der heiligen Maria der Deutschen in Jerusalem sein Grundeigentum in Mergentheim.

[154] Ohne Ortsangabe, 1226.
Band III., Nr. 708, Seite 190-191
Walter von Langenburg verkauft und übergibt den Brüdern des Hospitals der hl. Maria der Deutschen in Jerusalem all sein Grundeigentum in Mergentheim und gelobt an Eidesstatt die Käufer gegen jedwede Anfechtung ihres Besitzes zu vertreten.

[155] Ohne Ortsangabe, 1226.
Band III., Nr. 709, Seite 191-192
Bischof Hermann von Würzburg verkündet, dass die Wittwe Irmengard aus Würzburg um ihrer und ihres Gemahls Sifrid von Rettersheim Seelenheil willen gewisse Güter in Bolshalden und Tauberrettersheim an die Kirche in Schäftersheim zu genannten Zwecken übergeben habe.

[156] Lateran, 1226. März 27.
Band III., Nr. 710, Seite 192
Papst Honorius III. bestätigt die unter Vermittlung des verstorbenen Bischofs Diethelm von Konstanz herbeigeführte Beilegung der Zehntstreitigkeiten des Klosters St. Blasien mit dem Pleban Heinrich von Nellingen.

[157] Biberach, (1226.) März 31.
Band III., Nr. 711, Seite 193-194
König Heinrich VII. bestätigt dem Kloster Weingarten alle seine Besitzungen und Rechte, insbesondere das Recht des Falles und teuersten Gutes an seinen Zinshörigen, ebenso auf das Neugereute und den Zehnten im Altdorfer Wald und untersagt den Klosterbauern, bürgerliche Grundstücke in Altdorf oder Ravensburg zu erwerben, oder Bürger dort zu werden.

[158] Parma, 1226. Mai.
Band III., Nr. 712, Seite 194
Gottfried von Hohenlohe verzichtet freiwillig auf den ihm zuständigen Anteil an den Gütern in Mergentheim, welche Walter von Langenburg den Brüdern des Hospitals der heiligen Maria der Deutschen in Jerusalem verkaufte.

[159] Ohne Ortsangabe, 1226. August.
Band III., Nr. 713, Seite 195
Bischof Beringer nebst seinem Kapitel und die Bürgergemeinde zu Speyer beurkunden, dass der Konvent zu Maulbronn einen Wald zwischen Lußheim und dem sogenannten Rennpfade von seinem Anfange an der Landstrasse bis zum Kriechbache nebst dem Sumpfe bis zur Staublauter von den Bauern zu Hausen durch sieben von denselben anerkannte geschworene Zeugen entwährt habe.

[160] Rieti, 1225. August 11.
Band III., Nr. 714, Seite 196
Papst Honorius III. nimmt den Dekan und das Kapitel zu Speyer mit allen ihren Gütern in seinen Schutz und bestätigt denselben insbesondere den Besitz der Kirche zu Esslingen.

[161] Ulm, 1226. August 17.
Band III., Nr. 715, Seite 197-198
[...]

[162] Würzburg, 1226. September 7.
Band III., Nr. 716, Seite 198-199
König Heinrich VII. befreit das Kloster Schöntal von allen ihm und seinen Beamten schuldigen Diensten und Abgaben mit Ausnahme der Verpflichtung, seine durchreisenden Boten zu beherbergen.

[163] Esslingen, 1226. September 26.
Band III., Nr. 717, Seite 200-201
König Heinrich (VII.) nimmt die Kirche des heiligen Grabes zu Denkendorf in seinen und des Reiches unveräußerlichen Schutz.

[164] Überlingen, 1226. Oktober 28.
Band III., Nr. 718, Seite 201-202
Bischof Konrad von Konstanz beurkundet, dass der langwierige Streit zwischen dem Abt Konrad von Petershausen und dem Ritter Burkhard von Ramsberg über das Patronatrecht der Kirche zu Pfrungen durch innen genannten Vergleich geschlichtet worden sei.

[165] Weingarten, 1226. November 6.
Band III., Nr. 719, Seite 203-204
König Heinrich (VII.) übergibt und bestätigt den Brüdern und Schwestern des Klosters Weißenau die Pfründe in der Pfarrkirche zu Bregenz und der Kapelle in Wolfurt und verordnet, dass sich das Kloster aller Vorrechte der Prämonstratenser unter ausschließlichem und unentgeltlichem königlichem Schutze erfreue.

[166] Würzburg, Burg Katzenwickler, 1226. November 26.
Band III., Nr. 720, Seite 205-206
König Heinrich (VII.) bestätigt in der Reichsversammlung zu Würzburg die von seinem Vater Friedrich aus Anlass der Beisetzung des Königs Philipp in Speyer an die Kanoniker daselbst bewilligte Schenkung der Kirche in Esslingen.

[167] Tresanti (Datumsvermerk), 1226. Dezember.
Band III., Nr. 721, Seite 206-207
Kaiser Friedrich (II.) nimmt die Brüder und die Kirche des heiligen Grabes in Denkendorf, mit allem was dieser zugehört, in seinen und des Reiches besonderen Schutz.

[168] Lateran, 1226. Dezember 4.
Band III., Nr. 722, Seite 207
Papst Honorius III. bestätigt dem Kloster Zwiefalten das Patronatrecht an der Kirche zu Kladrau und seinen übrigen Besitz an Gütern und hergebrachten Rechten und Freiheiten.

[169] Reate, 1225. Dezember 5.
Band III., Nr. 723, Seite 208
Papst Honorius III. bestätigt auf Bitten des Bischofs und Kapitels in Speyer die zwischen diesen und dem Bischof und Kapitel in Konstanz zu Stande gekommene gütliche Übereinkunft wegen der Kirche in Esslingen.

[170] Ohne Ortsangabe, Ohne Zeitangabe (1188).
Band III., Nr. 724, Seite 208-209
Graf Egeno von Urach erlaubt allen seinen Dienstleuten und Angehörigen, sich selbst oder was ihnen von ihrem beweglichen und unbeweglichen Gute beliebt, an das Kloster Bebenhausen hinzugeben.

[171] Ohne Ortsangabe, 1227.
Band III., Nr. 725, Seite 209-211
Konrad von Markdorf übergibt ein von Ritter Werner von Altheim ihm aufgesagtes Lehen in Wasserschaff an die Schwestern in Altheim (später in Heiligkreuztal).

[172] Regensburg, 1227. Januar 29.
Band III., Nr. 726, Seite 211-212
König Heinrich VII. bestätigt den von dem edeln Manne Heinrich von Egersberg vorgenommenen Verkauf aller seiner Güter in Mergentheim an die Brüder des deutschen Hauses der heiligen Maria in Jerusalem.

[173] Ulm, 1227. Februar 15.
Band III., Nr. 727, Seite 212-213
König Heinrich (VII.) nimmt das Kloster der heiligen Maria in Schussenried mit dessen Gütern in seinen Schutz, erteilt demselben Freiheit vom Reichszolle, das Beholzungsrecht zum eigenen Bedarfe aus den königlichen Waldungen, und seinen Dienst- und Eigenleuten die Erlaubniss, sich selbst und ihre Güter an das Kloster hinzugeben.

[174] Donauwörth, 1227. Juli 17.
Band III., Nr. 728, Seite 214
König Heinrich (VII.) verleiht die ihm von Gottfried von Wolfach aufgelassene Vogtei des Klosters Herbrechtingen dem Grafen Hartmann von Dillingen zu rechtem Lehen und bestätigt die von demselben Gottfried vorgenommene Übergabe seines Eigentums in Ebermergen und Hürben an den genannten Grafen.

[175] Reichenau, 1227.
Band III., Nr. 729, Seite 215
Der Abt Heinrich von Reichenau belehnt den Grafen Berthold von Heiligenberg, anstatt der von Reichenau an den Abt Eberhard von Salem überlassenen Hube in Neufra, mit dem von dem Grafen an Salem und von diesem an Reichenau abgetretenen Gute in Dürmentingen.

[176] Salem, 1228.
Band III., Nr. 730, Seite 216
Graf Bertold von Heiligenberg übergibt sein Gut in Dürmentingen an das Kloster Salem, von welchem dasselbe mit einer seither von dem Grafen zu Lehen getragenen Hube des Klosters Reichenau in Neufra vertauscht wird.

[177] Ohne Ortsangabe, Ohne Zeitangabe. (Um 1228).
Band III., Nr. 731, Seite 217
Heinrich von Boxberg und seine Ehefrau Mechtild genehmigen die Vergabe einer Wiese, an der Lache genannt, durch Otto und seine Ehefrau Hiltegard von Bieringen an das Kloster Schöntal.

[178] Ohne Ortsangabe, 1228. Vor April 25.
Band III., Nr. 732, Seite 217-218
Bischof Hermann von Würzburg bezeugt, dass Heinrich von Boxberg einige von ihm zu Lehen gegangene Güter in Bieringen, gegen Auftragung eines Hofes in Urhausen an seine Kirche, dem Kloster Schöntal mit seiner Einwilligung als Eigentum verkauft habe.

[179] Ohne Ortsangabe, 1228.
Band III., Nr. 733, Seite 218-219
Gottfried von Hohenlohe verkauft den Brüdern des deutschen Hospitals der heiligen Maria in Jerusalem eine Mühle zu Mergentheim für vierzig Mark Silber.

[180] Ohne Ortsangabe, 1228.
Band III., Nr. 734, Seite 219-220
Schultheiß und Bürgergemeinde zu Hall beurkunden die von ihrem Mitbürger Sivrid und seiner Gattin Agatha zum Wiederaufbau des zerstörten Johanniter-Hospitals geschehene Schenkung ihrer sämtlichen Güter an dasselbe.

[181] Perugia, 1229. Januar 20.
Band III., Nr. 735, Seite 220-221
Papst Gregor IX. erteilt dem Bischof von Straßburg den Auftrag, das Kloster Maulbronn gegen gewalttätige Eingriffe in dessen Rechte zu schützen.

[182] Perugia, 1229. Januar 31.
Band III., Nr. 736, Seite 222
Papst Gregor IX. ermahnt den Bischof von Speyer, seinen Angehörigen und andern, welche in seiner Begleitung die Höfe des Klosters Maulbronn besuchen, das Schlachten von Tieren und Aufessen ihres Fleisches innerhalb der Klostereinhegung zu untersagen.

[183] Weingarten, 1228. Februar 25.
Band III., Nr. 737, Seite 222-223
Die Kirche des heiligen Martin in Weingarten und des heiligen Petrus in Weißenau treten einander durch Tausch, erstere ihr Gut in Sulpach, letztere das ihrige in Liebenhofen ab.

[184] St. Gallen, 1228. März 29.
Band III., Nr. 738, Seite 223-225
Abt Konrad von St. Gallen lässt die zwischen ihm und dem Propst und Kapitel der unter seine Gerichtsbarkeit gehörigen Kirche in Faurndau obschwebenden Streitigkeiten durch eine von Abgeordneten an Ort und Stelle selbst vorgenommene Untersuchung entscheiden.

[185] Ulm, 1228. April 2.
Band III., Nr. 739, Seite 225-226
König Heinrich (VII.) beurkundet die vor ihm geschehene Verkaufsübergabe eines Gutes mit dem darauf haftenden Kirchenpatronate in Thanheim an die Brüder des Hospitals der Deutschen in Jerusalem durch den zollerischen Schenken Baldebert und dessen, Herrn, Grafen Friederich von Zollern.

[186] Rom, 1228. April 15.
Band III., Nr. 740, Seite 226-227
Papst Gregor IX. erteilt dem Erzbischof und den übrigen Kirchenobern der Provinz Mainz den Auftrag, das Kloster zum heiligen Petrus in Weißenau gegen Vergewaltigungen in dessen Besitzungen und Rechten kräftigst zu schützen.

[187] Rieti, 1228. April 26.
Band III., Nr. 741, Seite 227-228
Papst Gregor IX. bestätigt dem Kloster Weißenau das Patronatsrecht an der Präbende in Bregenz und der Kapelle in Wolfurt.

[188] Horb, 1278. Mai 2.
Band III., Nr. 742, Seite 228-229
Berthold, genannt Ungericht, von Sulz, überlässt alle seine von dem Kloster Stein oder sonst her zu Lehen gehenden Zehntrechte zu Rexingen, gegen eine genannte jährliche Fruchtgülte, an die Brüder des Hauses zum hl. Johannes in letzterem Orte.

[189] Konstanz, 1228. Mai 24.
Band III., Nr. 743, Seite 229-230
Bischof Konrad von Konstanz beurkundet einen Vertrag, wodurch das Kloster Rot und der Pleban und dessen Bruder, der Vogt der Kirche von Laiffinsweiler, zinshörige Leute unter sich vertauschen.

[190] Brindisi, 1228. Juni.
Band III., Nr. 744, Seite 230-231
Kaiser Friedrich II. nimmt die zum heiligen Grabe gehörige Kirche in Denkendorf mit allen ihren Rechten, Freiheiten und Besitzungen im ganzen Reiche, in seinen und des Reiches unmittelbaren und unveräußerlichen Schutz.

[191] Ohne Ortsangabe, 1228. Juni 21.
Band III., Nr. 745, Seite 232
Der Propst, Dekan und das Kapitel der Kirche des St. Wido in Speyer vergleichen sich mit dem Kloster Maulbronn wegen eines Streites über die Seen, Hölzer, Länder und Fischgerechtsame in Dudenhofen.

[192] Ulm, 1228. Juli (August?) 19.
Band III., Nr. 746, Seite 233
König Heinrich (VII.) widerruft die von ihm gegen bestehende ausdrücklich verbriefte Rechte geschehene Überlassung einiger Eigenleute des Klosters Weingarten an Konrad von Schmalegg.

[193] Esslingen, 1228. August 31.
Band III., Nr. 747, Seite 234
König Heinrich (VII.) erlaubt dem Kloster Adelberg, Güterschenkungen seiner Dienstmannen, Bürger und Eigenleute anzunehmen.

[194] Nördlingen, 1228. September 7.
Band III., Nr. 748, Seite 235
König Heinrich (VII.) verspricht keinerlei Güter, die er von der Kirche in Lorch besitzt, irgendwie zu veräußern, erklärt etwa geschehene Veräußerungen für nichtig und nimmt die Kirche überdies, unter strengem Verbot jedweden Eingriffes in deren Rechte, in seinen und des Reiches besonderen Schutz.

[195] Akkon, 1228. September 15.
Band III., Nr. 749, Seite 236
Graf Konrad von Grüningen schenkt seinen Hof Marbach in der Pfarrei Ertingen, in der Diözese Konstanz, an das Hospital zur heiligen Maria der Deutschen in Jerusalem.

[196] Speyer, 1228. Oktober.
Band III., Nr. 750, Seite 237
Bischof Berenger von Speyer beurkundet, dass sich die Kirche des heiligen Grabes mit den Erben des verstorbenen Priesters Heinrich über die von diesem bei Lebzeiten an jene Kirche übertragenen Güter in Schwegenheim abgefunden habe.

[197] Bad Urach, 1228. November 27.
Band III., Nr. 751, Seite 238-239
Graf Egeno von Urach schenkt dem Kloster Bebenhausen das Eigentum an dem von seinen Dienst- und Lehenleuten an dasselbe verkauften Gute zu Zimmerbuch.

[198] Ohne Ortsangabe, 1228 (oder 1236?).
Band III., Nr. 752, Seite 239-240
Pfalzgraf Rudolf von Tübingen trägt mit Zustimmung seiner Söhne dem Bischof Berthold und seiner Kirche in Straßburg die genannten Besitzungen zu Lehen auf, die dem Pfalzgrafen erbeigen sind.

[199] Konstanz, 1229.
Band III., Nr. 753, Seite 240-241
Bischof Konrad von Konstanz bestätigt den Schiedspruch des Grafen Egino des jüngern von Urach über das zwischen dem Kloster St. Blasien und Ritter Heinrich von Göffingen streitige Patronatrecht in Uttenweiler.

[200] Ohne Ortsangabe, 1229.
Band III., Nr. 754, Seite 242
Siboto von Jagstberg verkauft alles sein Gut in Mergentheim mit Ausnahme eines bezeichneten Hofes daselbst an die Brüder des Hospitals der Deutschen zur heiligen Maria.

[201] Ohne Ortsangabe, Ohne Zeitangabe. (Um 1229.)
Band III., Nr. 755, Seite 243
Konrad Reizo von Breuberg entsagt unter Zustimmung seiner Gemahlin allen Ansprüchen auf die von seinem Schwiegervater Sigeboto von Jagstberg an die Brüder des deutschen Hauses verkauften Güter in Mergentheim.

[202] Ohne Ortsangabe, Ohne Zeitangabe. (Um 1229).
Band III., Nr. 756, Seite 243-244
Konrad, genannt Reizo von Breuberg, entsagt in Gemeinschaft mit seiner Gemahlin allen Erbansprüchen auf die von seinem Schwiegervater Siboto von Jagstberg an die Brüder des deutschen Hauses verkauften Güter in Hollenbach.

[203] Herwigesrûti, 1229.
Band III., Nr. 757, Seite 244-245
Zwischen dem Kloster Weingarten und Weißenau wird über die Zehntansprüche des erstern an die Weißenauer Bauhöfe in Sulpach und Riwinsberg ein Vergleich vereinbart.

[204] Ohne Ortsangabe, 1229.
Band III., Nr. 758, Seite 245-246
Die Brüder Albert und Heinrich von Summerau bewirken, eingedenk eines früheren Gelübdes, zum Seelenheile ihres im heiligen Lande verstorbenen Bruders, die Übertragung der Kapelle in Manzell, womit sie von dem Grafen von Nellenburg und dieser von dem Abte von St. Gallen belehnt waren, an das Kloster Weißenau.

[205] Perugia, 1229. Februar 4.
Band III., Nr. 759, Seite 247-248
Papst Gregor IX. erteilt dem Erzbischof von Mainz und seinen Suffraganen den Auftrag, das Kloster Bebenhausen im Besitz seiner Güter und Rechte zu schützen.

[206] Esslingen, 1229. Februar 8.
Band III., Nr. 760, Seite 248
Schultheiß Rüdiger von Esslingen beurkundet, dass die dortigen Bürger Gebino von Köngen und dessen Bruderssöhne ein Gut daselbst nebst einer Anzahl Morgen Weinberge und Äcker an das Kloster Salem veräußert haben.

[207] Esslingen, 1229.
Band III., Nr. 761, Seite 249
Schultheiß Rüdiger von Esslingen beurkundet, dass der dortige Bürger Gottfried zwei Morgen Weinberg in Mettingen dem Kloster Salem zu seinem Seelenheil unter näher angeführten Bestimmungen übergeben habe.

[208] Esslingen, 1229. Februar 13.
Band III., Nr. 762, Seite 249-250
Schultheiß Rüdiger von Esslingen besiegelt die Urkunde, wodurch Burkhard des Gärtners Sohn sein Gut in Krummenacker an das Kloster Salem verkauft.

[209] Ohne Ortsangabe, Ohne Zeitangabe. (Um 1229.)
Band III., Nr. 763, Seite 250
Verkündung unter welchen Bedingungen die sogenannten Rodlehen auf den Fildern an ihre Bebauer von dem Kloster Salem verliehen worden.

[210] Ohne Ortsangabe, Ohne Zeitangabe. (1229).
Band III., Nr. 764, Seite 251
Der Abt Eberhard von Salem verleiht auf Bitten des freien Mannes Konrad von Lauterach, genannt Wenige, der sich und sein Gut daselbst an das Kloster Salem ergeben, dasselbe Gut gegen einen genannten jährlichen Zins erblich an Ulrich und dessen Sohn Burkhard von Alrichsweiler.Volricus

[211] Esslingen, (1229). Februar 23.
Band III., Nr. 765, Seite 251-252
Heinrich von Boihingen übergibt sein Gut in Köngen an die Kirche in Salem.

[212] 1229. März 8.
Band III., Nr. 766, Seite 252-255
Papst Gregor IX. nimmt das Kloster Bebenhausen in seinen Schutz, bestätigt dessen rechtmäßig erworbenen Güterbesitz und weitere aufgezählte Rechte und Freiheiten.

[213] Ohne Ortsangabe, Ohne Zeitangabe. (1229).
Band III., Nr. 767, Seite 256-257
Graf Otto von Eberstein überlässt dem Kloster Bebenhausen das Eigentum an einem Gute in Salzstetten, das der Ritter Konrad von Ihlingen von ihm zu Lehen getragen und dem genannten Kloster unter der Bedingung seiner Zustimmung übergeben.

[214] Perugia, 1229. März 28.
Band III., Nr. 768, Seite 257
Papst Gregor IX. nimmt das Kloster des heiligen Michaels bei Ulm in seinen apostolischen Schutz und bestätigt demselben den Besitz der Kirche des heiligen Martins in Hörvelsingen, der Kapelle des heiligen Andreas in Niederstotzingen und anderer Kirchen.

[215] Stödtlen, 1229. April 24.
Band III., Nr. 769, Seite 258-260
Graf Konrad von Oettingen und sein Bruder Ludwig bekennen, mit dem Abte Albert von Ellwangen und seinem Konvent wegen ihrer Eingriffe in die Rechte des Propstes von Wiesenbach und die des Abtes selbst in der Stadt Ellwangen, auf die in der Urkunde genannten, eidlich von ihnen zugesicherten Bedingungen gesühnt worden zu sein.

[216] Ohne Ortsangabe, 1229. Mai 15.
Band III., Nr. 770, Seite 260-262
Meinhard, Propst der Kanoniker des heiligen Grabes in Denkendorf und Speyer, verleiht den von dem Ritter Konrad von Odernheim der Kirche in Kirchheim freiwillig abgetretenen Zehenten in Bolanden, gegen eine jährliche Gülte erblich an denselben zurück.

[217] Bad Buchau, 1229. Mai 25.
Band III., Nr. 771, Seite 262-263
Die Äbtissin Mathilde von Buchau bezeugt, wie ihr Streit mit dem Diener ihrer Kirche, Heinrich von Dietelhofen, wegen eines Mansus in Dietelhofen durch den in der Urkunde enthaltenen schiedsrichterlichen Spruch geschlichtet worden sei.

[218] Ohne Ortsangabe, Ohne Zeitangabe. (Um 1230).
Band III., Nr. 772, Seite 263
Graf Gottfried von Vaihingen freit den Hof der Mönche zu Herrenalb in Dietenhausen von seinem Vogtrechte, stiftet eine genannte Summe Geldes zu Unterhaltung von Lichtern und Wachskerzen in ihrer Kirche und gestattet dem Hofe die Mitbenützung der Allmenden im Ellmendinger Banne.

[219] Konstanz, 1230.
Band III., Nr. 773, Seite 264
Bischof Konrad von Konstanz erlaubt dem Kloster Weißenau, die Einkünfte der Kapelle in Manzell einzuziehen und den Gottesdienst daselbst durch einen seiner Kanoniker versehen zu lassen.

[220] Prémontré, 1230.
Band III., Nr. 774, Seite 265
Der Prämonstratenserabt Konrad und das Generalkapitel seines Ordens stellt die neu gegründete Kirche in Rüti als Tochterkirche unter das Kloster Weißenau.

[221] Speyer, 1230. Januar 22.
Band III., Nr. 775, Seite 265-266
König Heinrich (VII.) bezeugt, dass das Steinhaus in Esslingen neben dem Kirchhofe volles Eigentum der der Hauptkirche in Speyer angehörigen Kirche in Esslingen sei.

[222] Öhringen, 1230. Juni 9.
Band III., Nr. 776, Seite 266-267
Konrad von Weinsberg beurkundet die gütliche Beilegung eines Streites zwischen dem Abt Gottfried nebst dessen Konvente in Schöntal und dem Pfarrer Sifrid in Sindringen über den Zehnten des Hofes in Eselsdorf.

[223] Ohne Ortsangabe, 1230. Nach Juni 30.
Band III., Nr. 777, Seite 268
Bischof Hermann von Würzburg bestätigt den Vergleich zwischen dem Abt Gottfried und dessen Konvente in Schöntal, einerseits, und dem Pleban zu Sindringen, andrerseits, über die Verzehntung des Hofes Eselsdorf.

[224] Konstanz, 1230. Juli 11.
Band III., Nr. 778, Seite 269
Bischof Konrad von Konstanz bestätigt den Tauschvertrag, wodurch der Dekan Heinrich in Nellingen mit Zustimmung des Klosters St. Blasien den geistlichen Schwestern in Esslingen, gegen eine Jauchert gebauten Ackers daselbst, den Zehnten von neun Jauchert in Weil zum Zwecke ihrer Niederlassung und Erbauung einer Kirche an diesem Orte überlässt.

[225] Ohne Ortsangabe, 1230. Juli 31.
Band III., Nr. 779, Seite 270
Graf Wolfrad von Veringen beurkundet, dass Berthold, der Priester und Kaplan der Frauen in Wald, und dessen Bruder, Ritter Burkhard von Pfullingen, ihre Besitzungen an diesem Orte dem genannten Kloster übertragen und Ritter Burkhard dieselben als Erbzinslehen zurückempfangen habe.

[226] Anagni, 1230. Oktober 7.
Band III., Nr. 780, Seite 271
Papst Gregor IX. bestätigt dem Kloster Weißenau das Recht auf die dahin geschenkten Einkünfte der Kirche in Manzell.

[227] Anagni, 1230. Oktober 7.
Band III., Nr. 781, Seite 271-272
Papst Gregor IX. bestätigt dem Kloster Weißenau die Präbende in Bregenz mit ihrem Zubehör.

[228] Ohne Ortsangabe, 1230. December 29.
Band III., Nr. 782, Seite 272-275
Sühnvertrag zwischen den Herren Gottfried und Konrad, Gebrüdern von Hohenlohe, wegen Röttingen und andrer Punkte.

[229] Ohne Ortsangabe, 1231.
Band III., Nr. 783, Seite 276-277
Markgraf Hermann von Baden überlässt der St. Pankrazkirche in Backnang das Patronatsrecht der Kirche in Lendsiedel, gegen das Schloss Reichenberg bis zur zweiten Mauer nebst dem See in Cottenweiler, und weist die Mühle unter Reichenberg für den Fall seines Todes dem Stifte zu.

[230] Ohne Ortsangabe, 1231. Vor Oktober 1.
Band III., Nr. 784, Seite 277-278
Kraft von Krautheim verschreibt dem Kloster Schöntal, bis zur Aufgabe des bischöflich Würzburgischen Eigentumsrechts an dem von ihm an das Kloster verkauften lehenbaren Zehnten in Bieringen, seine Eigengüter in Schillingstadt.

[231] Ohne Ortsangabe, 1231. Vor Oktober 1.
Band III., Nr. 785, Seite 278-279
Bischof Hermann von Würzburg belehnt den edeln Mann Kraft von Krautheim, anstatt des ihm aufgesagten und mit seiner Bewilligung dem Kloster Schöntal veräußerten halben Zehnten in Bieringen, mit dem ihm aufgetragenen Hofe und Gütern in Neunstetten.

[232] Worms, 1231. Januar 18.
Band III., Nr. 786, Seite 280
König Heinrich (VII.) verkündet die Beilegung eines Streites zwischen dem Kloster Maulbronn, einerseits und seinen Dienstleuten, Tiemo und Markwart von Bretten und deren Söhnen, andererseits, wegen des Neubruchzehenten und anderer Rechte im Orte und in der Mark Knittlingen.

[233] Esslingen, 1231. Februar 5.
Band III., Nr. 787, Seite 281
König Heinrich (VII.) schenkt ein Gut in Berkheim und eine Fischgerechtsame im Neckar, welche seine Dienstleute, Ortlieb, genannt der Junge, Gottebold und Ortlieb von Esslingen an ihn aufgegeben, den Kanonikern in Denkendorf.

[234] Ohne Ortsangabe, 1231. April 2.
Band III., Nr. 788, Seite 282
Abt Dietrich von Alpirsbach und Propst Meinhard von Denkendorf schlichten durch Schiedspruch den Streit des Klosters Zwiefalten mit dem Pleban in Kirchen über die Kapelle in Mochental.

[235] Lateran, 1231. Mai 2.
Band III., Nr. 789, Seite 283
Papst Gregor IX. trägt sämtlichen Kirchenoberen in Alemannien auf, das Kloster Schöntal gegen unbefugte Eingriffe in dessen Rechte zu schützen.

[236] Lateran, 1231. Mai 12.
Band III., Nr. 790, Seite 284-286
Papst Gregor IX. nimmt das Zisterzienserkloster Heiligkreuztal unter Bestätigung und Erweiterung von dessen seitherigen Rechten und Freiheiten in seinen Schutz.

[237] Ohne Ortsangabe, 1231. (Mai oder Juni.)
Band III., Nr. 791, Seite 286-287
König Heinrich (VII.) erlaubt seinem Dienstmanne, Konrad von Weinsberg, der Kirche von Würzburg, die von ihm dem Edeln Heinrich von Boxberg und von diesem jener Kirche aufgesagten, von ihr aber an den Markgrafen von Baden als Eigentum übertragenen Lehen durch andere in der Urkunde bezeichnete Güter zu ersetzen.

[238] Eberbach, 1231. Juni 29.
Band III., Nr. 792, Seite 288
Vor König Heinrich (VII.) ergeht auf Ansuchen des Konventes in Maulbronn der Spruch, dass Eigenleute einer Kirche, die sich in eine Stadt begeben und dort ohne jener Kirche gleichmässig verpflichtete Erben absterben, von dieser mit vollem Rechte beerbt werden.

[239] Speyer, 1231. Juli.
Band III., Nr. 793, Seite 288-289
Bischof Beringer von Speyer übergibt die ihm von dem Edeln Oker von Wiesloch aufgelassene und von Eberhard von Eberstein mit Unrecht angesprochene Vogtei über Lußheim an den König Heinrich (VII.) als den alleinigen rechtmässigen Schirmvogt des Klosters Maulbronn.

[240] Meersburg, 1231. August 9.
Band III., Nr. 794, Seite 289-290
Vor dem Bischof Konrad von Konstanz anerkennt der Graf Wilhelm von Tübingen, dass ihm weder Vogtei- noch Eigentumsrechte an dem Hof und dem Weinberg des Klosters Marchtal in Ammern zustehen.

[241] Nürnberg, 1231. August 9.
Band III., Nr. 795, Seite 290-291
König Heinrich (VII.) befreit den Besitz des Klosters Salem von allen Steuern und Abgaben im ganzen Reich, insbesondere dessen Pfleghöfe in Esslingen, Überlingen und Ulm von allen Zöllen und dem sogenannten Ungelde.

[242] Augsburg, 1231. (Nicht vor dem September.)
Band III., Nr. 796, Seite 292-293
Bischof Siboto von Augsburg erlaubt dem Kloster Anhausen, sich die Pfarrkirche zu Heldenfingen einzuverleiben.

[243] Zindelstein, 1231. September 21.
Band III., Nr. 797, Seite 293
Graf Egeno von Freiburg und Urach schenkt dem Kloster St. Georgen das Gut seines Lehenmannes H. zu Leidringen, auf dessen Bitten, unter Vorbehalt des Vogtrechts, dessen jährlichen Ertrag mit einem Malter Weizen er dem Kloster zu Oblaten überlässt.

[244] Schwäbisch Hall, 1231. September 22.
Band III., Nr. 798, Seite 294
König Heinrich (VII.) verleiht dem Propst und dem Konvent in Denkendorf das Eigentum einer Salzpfanne in seiner Stadt Hall frei von allen öffentlichen Abgaben.

[245] Riedlingen, 1231. September 29.
Band III., Nr. 799, Seite 295-296
Graf Wilhelm von Tübingen gibt bekennt, an das Kloster Marchtal, an dessen Hof in Ammern und gewisse Weinberge zwischen Lustnau und Tübingen keinerlei vogteiliche oder andere Rechte zu haben, verheißt demselben seinen Schutz und erneuert die von seinem Vater und Großvater dem Kloster erteilten Begünstigungen.

[246] Schöntal, 1231. Oktober 1.
Band III., Nr. 800, Seite 296-297
Der Erzbischof Siegfried von Mainz bestätigt dem Kloster Schöntal den Besitz des ihm von dem Bischof von Würzburg und Kraft von Krautheim abgetretenen halben Zehnten in Bieringen.

[247] Ohne Ortsangabe, 1231. Oktober 1.
Band III., Nr. 801, Seite 297
König Heinrich (VII.) verleiht dem Propst und dem Konvent in Denkendorf das Eigentum einer Salzpfanne in seiner Stadt Hall frei von allen öffentlichen Abgaben.

[248] Ohne Ortsangabe, 1231. Oktober 3.
Band III., Nr. 802, Seite 298
Schultheiß Heinrich und die Bürgergemeinde zu Hall bestätigen die Schenkung einer Salzpfanne daselbst durch den König Heinrich (VII.) an die Brüder in Denkendorf.

[249] Rieti, 1231. Oktober 3.
Band III., Nr. 803, Seite 299
Papst Gregor IX. bestätigt dem Kloster Schöntal seinen jährlichen Früchtebezug in Bieringen.

[250] Augsburg, 1231. Oktober 19.
Band III., Nr. 804, Seite 299-300
König Heinrich (VII.) bezeugt, dass der Bischof Beringer von Speyer die Vogtei zu Lußheim ihm und seinen Nachfolgern im Reiche als ein unveräußerliches Lehen übertragen habe.

[251] Ohne Ortsangabe, 1231. November 13.
Band III., Nr. 805, Seite 300-301
Graf Gottfried von Vaihingen trägt das Dorf Arnbach der bischöflichen Kirche in Bamberg zu Lehen auf.

[252] Ohne Ortsangabe, 1232.
Band III., Nr. 806, Seite 301-302
Propst Konrad von Adelberg bezeugt, dass er dem Ritter Heinrich von Wildenau, gegen Verzicht auf seine Ansprüche an das Gut Fulhisbach, vier Pfund Heller im Vergleichswege bewilligt habe.

[253] Ohne Ortsangabe, Ohne Jahr und Tag. (1232).
Band III., Nr. 807, Seite 302
Gottfried von Vaihingen und Gottfried seines Bruders Sohn, die Grafen von Calw, sagen dem Bischofe von Speyer ihren Anteil an Öwisheim, welchen sie von seiner Kirche, und Rudolf von Kislau von ihnen zu Lehen tragen, auf und bitten, in Gemeinschaft mit dem Konvente in Maulbronn, solchen diesem zu überlassen.

[254] Ohne Ortsangabe (Speyer), 1232.
Band III., Nr. 808, Seite 303
Bischof Beringer von Speyer schenkt seinem Kapitel und dem Konvent in Maulbronn das Gut in Öwisheim, welches Graf Gottfried von Vaihingen, dessen Neffe, Gottfried von Calw, und der Edle von Kislau seither von ihm zu Lehen getragen.

[255] Ohne Ortsangabe, 1232.
Band III., Nr. 809, Seite 304
Gottfried von Vaihingen, Konrad, sein Sohn, und Gottfried, seines Bruders Sohn, Grafen von Calw, überlassen die Güter zu Öwisheim, welche Rudolf von Kislau von ihnen und sie von dem Bischof Beringer in Speyer zu Lehen getragen, an den Konvent in Maulbronn.

[256] Ohne Ortsangabe, 1232. Februar.
Band III., Nr. 810, Seite 305
Der Abt Gozwin und sein Konvent in Maulbronn erwerben von dem Grafen Gottfried von Vaihingen und seinem Sohne und ihren Erben die Kirche, Vogtei, Güter nebst Zubehör und Leuten in Wimsheim unter näher ausgedrückten Bestimmungen.

[257] Cividale del Friuli, 1232. April.
Band III., Nr. 811, Seite 306
Kaiser Friedrich II. befreit die jetzt und künftighin dem Kloster Bebenhausen in Esslingen gehörigen Güter von allen Abgaben und verbietet seinen Dienstleuten und den dortigen Bürgern solche von ihnen zu fordern.

[258] Cividale del Friuli, 1232. Mai 1.
Band III., Nr. 812, Seite 307
Kaiser Friedrich II. überträgt die Präbende der unter seinem Patronat stehenden Pfarrkirche in Bregenz, welche das Kloster Weißenau von dem kaiserlichen Dienstmanne Burkhard von Rheineck an sich gebracht, dem genannten Kloster.

[259] Ohne Ortsangabe, 1232. Mai 11.
Band III., Nr. 813, Seite 308
Walter von Langenburg leistet den Brüdern von Denkendorf Sicherheit wegen wirklicher Einräumung der ihnen von König Heinrich abgetretenen Salzpfanne in Hall.

[260] Spoleto, 1232. Juni 12.
Band III., Nr. 814, Seite 309
Papst Gregor IX. nimmt den Meister und die Brüder des Hospitals in Esslingen, unter Bestätigung ihres dermaligen und künftigen Besitzes, in seinen Schutz.

[261] Ohne Ortsangabe, Ohne Zeitangabe. (1232.)
Band III., Nr. 815, Seite 309-310
Der Dekan, Schultheiß und die Bürger in Esslingen fordern zu milden Gaben an das Hospital der heiligen Katharina daselbst auf und der Dekan verheißt den frommen Gebern verschiedene näher von ihm bezeichnete kirchliche Gnadenspenden.

[262] Wimpfen, 1232. September 9.
Band III., Nr. 816, Seite 311
König Heinrich (VII.) verspricht, die seinem Vater und ihm übertragene Vogtei über das Kloster Odenheim und dessen Güter, insbesondere über vier genannte Höfe, niemals zu veräußern.

[263] Wimpfen, 1232. September 25.
Band III., Nr. 817, Seite 312-313
König Heinrich (VII.) lässt auf Bitten seines Dienstmannes, Ulrich von Treuchtlingen, das durch diesen von seinem Dienstmanne Reinboto von Vohburg erkaufte, ihm aufgelassene Gut Ziertheim durch den Grafen Hartmann von Dillingen der Kirche in Neresheim als Eigentum übergeben.

[264] Ohne Ortsangabe, 1232. (Oktober.)
Band III., Nr. 818, Seite 313-314
Bischof Hermann von Würzburg genehmigt die Errichtung des Zisterzienser-Nonnenklosters Frauental durch die Brüder Gottfried und Konrad von Hohenlohe.

[265] Wimpfen, 1232. Oktober 2.
Band III., Nr. 819, Seite 315
König Heinrich (VII.) bestätigt den Ankauf des Ortes Wimsheim durch das Kloster Maulbronn von dem Grafen Gottfried von Vaihingen und verspricht die Reichsvogtei über diesen Ort niemals irgendwie zu veräußern.

[266] Esslingen, 1232. Oktober 26.
Band III., Nr. 820, Seite 316
König Heinrich VII. verspricht dem Abt und dem Konvent von Kreuzlingen, die ihm einen Teil des Geldes gegeben, um sie von Gnifting von Raderach zum Reich wiedereinzulösen, ihre Güter in Hirschlatt, Horgenzell und andern Orten oder die Vogtei darüber ohne ihre Einwilligung niemals zu veräußern.

[267] Esslingen, 1232. Oktober 29.
Band III., Nr. 821, Seite 317
König Heinrich (VII.) befreit die Güter, welche das Kloster Bebenhausen in Esslingen besitzt oder besitzen wird, von allen Abgaben und verbietet seinen dortigen Dienstleuten und Bürgern, dieselben damit zu beschweren.

[268] Anagni, 1232. Oktober 29.
Band III., Nr. 822, Seite 318
Papst Gregor IX. nimmt das Kloster Ochsenhausen samt dessen Angehörigen und Gütern in seinen Schutz und bestätigt insbesondere dessen Recht auf den Zehnten zu Reinstetten und Leibeigene zu Winterreute.

[269] Esslingen, 1232. November 2.
Band III., Nr. 823, Seite 318-319
Der Schultheiß und die geschworenen Bürger der Stadt Esslingen versprechen in feierlicher Versammlung, die dem Abt von Bebenhausen und seinem Konvent von Kaiser Friedrich (II.) und König Heinrich (VII.) gewährte Abgabenfreiheit in Esslingen niemals zu beeinträchtigen.

[270] Ohne Ortsangabe, 1233.
Band III., Nr. 824, Seite 320
Der Propst Diether und sein Konvent in Backnang beurkunden, dass sie den Brüdern in Bebenhausen durch rechten Kauf ihr Gütlein in Zuffenhausen für eine genannte Geldsumme frei übergeben haben.

[271] Ohne Ortsangabe (Citeaux), 1233.
Band III., Nr. 825, Seite 320-321
Der Zisterzienserabt Wilhelm nimmt die Nonnen zu Heiligkreuztal in den Zisterzienserorden auf.

[272] Ohne Ortsangabe, 1233.
Band III., Nr. 826, Seite 321
Markgraf Hermann von Baden und seine Gemahlin Irmingard befreien die Brüder in Herrenalb von dem Zolle und allen Abgaben, die unter dem Namen Ungeld begriffen werden, in den Städten und Orten ihres ganzen Gebietes.

[273] Ohne Ortsangabe, 1233.
Band III., Nr. 827, Seite 321-322
Graf Gottfried von Vaihingen überträgt auf Bitten seines Dienstmannes Berthold von Flehingen die in Gemeinschaft mit dessen Gattin Werentrud in seine Hand gegebenen Eigengüter derselben in Bruchsal der Kirche in Speyer, um solche gegen eine jährliche ewige Fruchtgilte an das Kloster Maulbronn zu verleihen.

[274] Maulbronn, 1233.
Band III., Nr. 828, Seite 323
Heinrich von Roßwag stiftet an das Kloster Maulbronn dreißig Pfund Silbers zu Ankauf eines Gutes, um aus dessen Erträgnissen Wein und Getreide zum Opfer und Wachs zu Lichtern bei Begehung der Messen reichen zu können.

[275] Canosa, 1233. Februar.
Band III., Nr. 829, Seite 324-325
Kaiser Friedrich (II.) bestätigt die dem Kloster Salem von seinen Vorfahren bewilligten Vergünstigungen, insbesondere die von seinem Sohne, dem römischen Könige Heinrich, verliehene Befreiung der Häuser und Angehörigen des Klosters in Esslingen und Ulm von allen Reichslasten.

[276] Schwäbisch Hall, 1233. März 26.
Band III., Nr. 830, Seite 325
Markgraf Hermann von Baden trägt um seiner und der Seinen Seelenheil willen der Kirche in St. Gallen die beiden Orte Utilspur und Volmarspur zu Lehen auf.

[277] Ohne Ortsangabe, 1233. April 8.
Band III., Nr. 831, Seite 326
Heinrich, der Sohn Iring Cressos des jüngeren, vermacht, um seiner und der Seinen Seelenheil willen, fünf Jauchert Weinberg auf dem Morsberge, unter näher ausgedrückten Bedingungen, an das Kloster Schöntal.

[278] Konstanz, 1233. April 18.
Band III., Nr. 832, Seite 327
Durch Bulle Papst Gregors IX. (Anagni 1233. Januar 10.) mit Einziehung des Zinses für den apostolischen Stuhl und des Zwanzigsten für das heilige Land in Deutschland beauftragt, bezeugt der päpstliche Skriptor und Nuntius Philipp von Assisi, die rückständigen Zinsen des Klosters Weißenau von diesem empfangen zu haben.

[279] Herrenberg, 1233. Mai 8.
Band III., Nr. 833, Seite 328
Pfalzgraf Rudolf von Tübingen erlaubt seinen Dienstleuten, Grundstücke und seinen Haushörigen bewegliches Gut bis zu einem bestimmten Betrage an das Kloster Rot hinzugeben, welches dafür seinen Jahrestag zu begehen verpflichtet sein soll.

[280] Ohne Ortsangabe, 1233.
Band III., Nr. 834, Seite 329
Graf Otto von Kirchberg erteilt seinen Dienstleuten die Freiheit, bewegliches und unbewegliches Gut an die Kirche in Rot zu übertragen.

[281] Esslingen, 1233. Juni 2.
Band III., Nr. 835, Seite 329-330
König Heinrich (VII.) bestätigt die Schenkung eines Hofraums mit dem daran stoßenden Wege von Seiten seiner Bürger in Esslingen an die Predigerbrüder daselbst.

[282] (Esslingen), 1233. Juni 4.
Band III., Nr. 836, Seite 330-331
König Heinrich (VII.) schenkt dem neu errichteten Spital in Wimpfen die Kirche und das Patronatrecht derselben zu Flein samt dem Widum, den Zehnten und allem Zubehör.

[283] Ohne Ortsangabe, 1233.
Band III., Nr. 837, Seite 331-332
König Heinrich (VII.) bezeugt, dass sein Getreuer, Konrad von Nordenberg, das Drittteil der Vogtei zu Gebsattel an ihn aufgelassen und er, der König, solches der Kirche in Comburg vergabt habe.

[284] Speyer, 1233. (Juni – Juli.)
Band III., Nr. 838, Seite 332-333
König Heinrich (VII.) bezeugt, dass sein Getreuer, Konrad von Nordenberg, das Drittteil der Vogtei zu Gebsattel sammt benannten Zubehörden an ihn aufgelassen und er, der König, solches der Kirche von Comburg vergabt habe.

[285] Hirsau, 1233. August 16.
Band III., Nr. 839, Seite 333-334
Der Abt Renboto von Hirsau und sein Konvent verkaufen dem Kloster Allerheiligen ihren Hof zu Sasbach.

[286] Petershausen, 1233. Oktober 21.
Band III., Nr. 840, Seite 334-335
Abt Konrad von Petershausen übergibt den Schwestern und dem Konvent von Boos seinen Hof Boos gegen einen jährlichen Zins.

[287] Konstanz, 1233. Dezember 14.
Band III., Nr. 841, Seite 335-336
Bischof Konrad von Konstanz erkennt den zwischen dem Kloster Weingarten und dem Pleban in Wolpertswende streitigen Heu-, Frucht- und Flachszehnten in dessen Pfarrei dem Kloster zu.

[288] Ohne Ortsangabe, 1233. (Ende Dezember.)
Band III., Nr. 842, Seite 336-337
Die verordneten Richter der Kirche in Konstanz sprechen den Frucht-, Heu- und Flachszehnten in Eyb dem Kloster Weingarten zu.

[289] Obermarchtal, 1234.
Band III., Nr. 843, Seite 337
Bischof Heinrich von Konstanz tut kund, dass der edle Mann, Egilolf von Steußlingen, gegen den Empfang einer genannten Geldsumme den Zehntanteil des Klosters Salem in Grötzingen von dem Dekan daselbst durch den Austausch eines Hofes in Steußlingen an das Kloster zurückerworben habe.

[290] Ohne Ortsangabe, 1234.
Band III., Nr. 844, Seite 338-339
Bischof Hermann von Würzburg bestätigt den Schiedspruch Wilhelms von Wimpfen über die Streitigkeiten zwischen dem Kloster Schöntal und Engelhard von Berlichingen und dessen Söhnen wegen der gegenseitigen Gütergrenzen und Güterrechte.

[291] Hagenau, 1234. Januar 25. (oder Februar).
Band III., Nr. 845, Seite 339-341
König Heinrich (VII.) nimmt das Kloster Weingarten in seinen Schutz und bestätigt dessen sämtliche Rechte und Freiheiten, insbesondere in Beziehung auf die Zinshörigen des Klosters und den Altdorfer Wald.

[292] Frankfurt, 1234. Februar 17.
Band III., Nr. 846, Seite 342
König Heinrich (VII.) tut kund und bestätigt, dass der Schenk Konrad von Winterstetten dem Bischofe von Regensburg aus seinem Gute in Hausen sechs Pfund Rente Augsburger Münze zu einem erblichen Lehen aufgetragen habe.

[293] Lateran, 1234. Mai 9.
Band III., Nr. 847, Seite 343
Papst Gregor IX. bestätigt dem Kloster des heiligen Ciriacus in Frauenzimmern die von Walter von Lauffen dahin einverleibte Kirche des heiligen Martin daselbst und dessen übrige rechtmäßige Besitzungen und Güter.

[294] Wimpfen, 1234. Mai 26.
Band III., Nr. 848, Seite 343-344
König Heinrich (VII.) überlässt dem Propst und Konvent in Adelberg einen mansus in Heilbronn gegen jährliche Zinszahlungen in Höhe von einer Mark.

[295] Ohne Ortsangabe, 1234. Mai 26.
Band III., Nr. 849, Seite 344-345
König Heinrich (VII.) erkennt die zwischen dem Grafen Gottfried von Löwenstein und dem Propst und Konvent zu Adelberg streitige Vogtei über den Hof in Kirchenkirnberg durch richterlich in Hall erteilten Spruch dem letzteren zu.

[296] Nürnberg, 1234. Juni 15.
Band III., Nr. 850, Seite 346
König Heinrich (VII.) nimmt das neugegründete Kloster Heiligkreuztal in seinen Schutz und gewährt dessen Boten zum Almosensammeln freies Geleit im ganzen Reich.

[297] Esslingen, 1234. September 2.
Band III., Nr. 851, Seite 347-350
König Heinrich (VII.) ersucht den Bischof von Hildesheim, seinen Vater Friedrich, der eine Reihe seiner Verfügungen zurückgerufen, insbesondere sein Verfahren gegen die Herrn von Hohenlohe und ihr Schloss Langenburg missbilligt, mit ihm selbst und andern Reichsfürsten zu bitten, seine Ehre nicht fernerhin bloßzustellen.

[298] Perugia, 1234. September 27.
Band III., Nr. 852, Seite 350
Papst Gregor IX. bestätigt die Einverleibung der Pfarrkirche in Heldenfingen zum Kloster Anhausen.

[299] Konstanz, 1234. Oktober 17.
Band III., Nr. 853, Seite 351
Der Bischof Heinrich von Konstanz bezeugt, dass der Markgraf Heinrich von Burgau dem Propste Walther von Marchtal die Nichtigkeit seiner Ansprüche auf die Vogtei über einen Teil von Kirchbierlingen zugestanden und das Kloster nicht wieder zu belästigen versprochen habe.

[300] Augsburg, 1234. Oktober 20.
Band III., Nr. 854, Seite 352
Bischof Siboto von Augsburg überträgt die Kirche zu Steinenberg mit deren Patronatrechte und allen Zugehörungen an das Kloster Adelberg gegen die versprochene Aufnahme sowohl des Bischofes als seines Kapitels und ihrer Nachfolger in die geistliche Brüderschaft des Klosters.

[301] Apricena, 1234. November.
Band III., Nr. 855, Seite 353
Kaiser Friedrich (II.) erklärt den von seinem Sohn, König Heinrich (VII.), dem Markgrafen Hermann von Baden abgenötigten Nachlass an dem Kaufschillinge für die Güter seiner Gemahlin in Braunschweig, wofür demselben die Städte Lauffen, Sinsheim, Eppingen zu Pfand, Ettlingen zu Lehen und Durlach zu eigen gegeben sind, für ungültig.

[302] Apricena, 1234. November.
Band III., Nr. 856, Seite 354
Kaiser Friedrich (II.) setzt die Söhne Heinrichs von Ravensburg, deren Eltern ihre Lehen und Eigengüter verwirkt hatten, nach dem Ausspruche der Fürsten, in ihre Eigengüter wieder ein.

[303] Würzburg, 1234. November 17.
Band III., Nr. 857, Seite 355
König Heinrich (VII.) bestätigt und vollzieht die Schenkung des reichslehenbaren Berges Weltersberg durch die damit belehnten Brüder Albert und Berthold von Allfeld und deren Lehenmann Konrad Schülin von Bieringen an das Kloster Schöntal.

[304] Augsburg, 1234. Dezember 9.
Band III., Nr. 858, Seite 356-357
Der Bischof Siboto von Augsburg bezeugt, dass der Ritter Heinrich von Waldhausen auf das Patronatrecht der Kirche in Oberurbach freiwillig Verzicht leistet, das er dem Abt und dessen Brüdern von Elchingen bestreitet.

[305] Ohne Ortsangabe, 1235.
Band III., Nr. 859, Seite 357-358
Heinrich von Waldhausen und seine Frau übertragen mit Zustimmung des Sohnes der letzteren, Eberhard von Gruwenberc, dem Kloster Lorch, ersterer sein ganzes Erbe in Urbach mit genannten dazu gehörigen Leuten, letztere einen mansus in Hülben gegen zwei lebenslängliche Pfründen und andere genannte Leistungen.

[306] Langenau, 1235.
Band III., Nr. 860, Seite 358
Die Grafen Alwig und Berthold von Sulz treten das zwischen ihrem Vater Hermann und Albert von Steinheim streitig gewesene Patronatrecht der Kirche zu Steinheim an Elisabeth, die Tochter Alberts, ab.

[307] Wimpfen, 1235. Januar 15.
Band III., Nr. 861, Seite 359
König Heinrich (VII.) befreit auf Bitten seiner Gemahlin Margaretha das Kloster Schöntal in sämtlichen ihm unmittelbar unterworfenen Städten und Orten von allen ihm zu entrichtenden Abgaben.

[308] Meersburg, 1235. Mai 14.
Band III., Nr. 862, Seite 360
Bischof Heinrich von Konstanz bestätigt den Tausch, wodurch der Abt und das Kapitel zu Salem den Zehnten in Gebhardsweiler der Meisterin und den Schwestern in Münsterlingen gegen den Zehnten in Mundingen überlassen.

[309] Ohne Ortsangabe, Ohne Zeitangabe. (1235. Juli.)
Band III., Nr. 863, Seite 361
Graf Friedrich von Zollern benachrichtigt Kaiser Friedrich II. von den Verlusten, die er bei der Hinwegnahme der Burg Achalm durch den Marschall und den Herrn von Neifen erlitten, und bittet dringend um Hilfe.

[310] Ohne Ortsangabe, Ohne Zeitangabe. (1235. Juli.)
Band III., Nr. 864, Seite 362
Konrad von Hohenlohe, Graf der Romagna, der Marschall Heinrich von Pappenheim und Konrad von Plochingen, berichten dem Kaiser Friedrich, dass Graf Egeno von Freiburg sich mit beträchtlicher Streitmacht in Urach festgesetzt und den von Neifen nach Eroberung des Hauses vor Achalm dort aufgenommen [...]

[311] Mainz, 1235. August 23.
Band III., Nr. 865, Seite 363
Konrad von Hohenlohe, Graf von Romagna, trägt der Kirche und dem Erzbischofe Heinrich von Köln sein Schloss Lichtel zu einem erblichen Lehen auf.

[312] Würzburg, 1235. Oktober 21.
Band III., Nr. 866, Seite 363-364
Bischof Hermann von Würzburg erlaubt den Minoritenbrüdern, in seinem Sprengel Beichte zu hören und Bussen aufzulegen, auch ihren Predigern, das Wort des Heils vorzutragen und bis auf zwanzig Tage Ablass zu verleihen, und gebietet seinen Geistlichen, sie freundlich aufzunehmen.

[313] Ohne Ortsangabe, Ohne Zeitangabe. (Um 1235–1236.)
Band III., Nr. 867, Seite 364-365
Engelhard von Weinsberg tut kund, dass sein Vogthöriger, Rüdiger von Oedheim, dem Kloster Schöntal um seiner Seele Heil willen einen Weinberg in Gellmersbach vergabt habe.

[314] Ohne Ortsangabe, Ohne Zeitangabe. (Um 1236).
Band III., Nr. 868, Seite 365
Bischof Heinrich von Basel verspricht, den Grafen Egino den Jüngeren von Urach für den in der Urkunde selbst näher bezeichneten Fall mit dem nächsten, eröffneten Mannlehen im Werte von zwanzig Mark jährlich zu entschädigen.

[315] Ohne Ortsangabe, 1236.
Band III., Nr. 869, Seite 366
Propst Konrad von Adelberg behauptet das ihm vor dreißig Jahren überlassene Erbgut Brunings gegen dessen Erben vor Gerichte mit genannten Reichsdienstmannen als Eidhelfern selbsiebent.

[316] Konstanz, 1236.
Band III., Nr. 870, Seite 367-368
Der Bischof Heinrich von Konstanz genehmigt die Stiftung eines Hofes in Berg an das Kloster Weißenau und eines Hofes in Reute an die Kirche in Konstanz, durch seinen Dienstmann Hermann von Arbon und dessen Gattin Mathilde von Kalden.

[317] Ohne Ortsangabe, 1236.
Band III., Nr. 871, Seite 368-369
Abt Siegfried von Maulbronn verwandelt die Neubrüche zu Diefenbach in Erbgüter gegen jährliche vier Heller aus der Jauchert, wovon je einer zu Lichtern für die Kirche dieses Ortes verwendet werden soll.

[318] Ohne Ortsangabe, 1236.
Band III., Nr. 872, Seite 369-370
Abt Siegfried von Maulbronn verkündet seine Übereinkunft mit den Bauern von Ötisheim über die ihnen verliehenen Güter, insbesondere über die Benützung von Wald, Wasser und Weide und ihre Abgaben daraus.

[319] Ohne Ortsangabe, 1236.
Band III., Nr. 873, Seite 370-371
Graf Hartmann in Dillingen schenkt sein Gut in Ballmertshofen mit der Kirche und allen Zugehörungen an die Kirche der heiligen Ulrich und Afra in Neresheim.

[320] Ohne Ortsangabe, 1236.
Band III., Nr. 874, Seite 371-372
Abt Rubert von Schöntal vergleicht sich mit Berthold und Markwart von Allfeld wegen der Schenkung des Gutes Eschach durch ihren Vater Berthold und wegen des Verkaufes eines mansus ebendort durch den Ritter Wolfram an das Kloster.

[321] Sulz, 1286. Januar 30.
Band III., Nr. 875, Seite 372-374
Berthold, genannt Ungericht, von Sulz und seine Frau und Kinder verkaufen dem Kloster Stein die ihnen seither von diesem zu Lehen verliehenen Zehntrechte zu Rexingen.

[322] Hagenau, 1236. Februar 8.
Band III., Nr. 876, Seite 374-375
Der kaiserliche Hofrichter Albert von Roßwag erteilt, auf Anrufen des Abts Siegfried von Maulbronn, den Spruch, dass den Äbten oder jedem andern Mönche des Zisterzienserordens anvertraute Güter nur an den Anvertrauenden selbst oder dessen persönlich bezeichneten Stellvertreter zurückzugeben seien.

[323] Viterbo, 1236. März 18.
Band III., Nr. 877, Seite 375
Papst Gregor IX. nimmt das Kloster Anhausen mit dessen Besitzungen in seinen Schutz und bestätigt insbesondere die durch den Bischof von Augsburg dahin geschehene Einverleibung der Kirche in Langenau.

[324] Comburg, 1236. April 7.
Band III., Nr. 878, Seite 376
Der Abt Konrad in Comburg räumt den Minoritenbrüdern die S. Jakobskapelle und deren Kirchhof in Hall ein.

[325] Comburg, 1236. April 7.
Band III., Nr. 879, Seite 377-378
Der Prior und das gesammte Kapitel der Kirche zu Comburg willigen in die Einräumung der Basilica des heiligen Jacobs in Hall, einer Tochterkirche ihrer Pfarre in Steinbach, an die Minoritenbrüder.

[326] Würzburg, Ohne Jahr (1236). Mai 13.
Band III., Nr. 880, Seite 378
Bischof Hermann von Würzburg gebietet dem Dekan und Vikar in Hall, die Minoritenbrüder in dem ihnen verliehenen Rechte, zu predigen und Beichte zu hören, nicht zu stören noch stören zu lassen.

[327] Konstanz, 1236. Mai 25.
Band III., Nr. 881, Seite 379
Bischof Heinrich von Konstanz beauftragt den Dekan in Kemnat und die Plebane von Esslingen und Nellingen, den Propst und den Konvent in Denkendorf gegen widerrechtliche Eingriff in deren Güterbesitz, insbesondere von Seiten der Bürger in Esslingen, zu schützen.

[328] Terni, 1236. Juni 20.
Band III., Nr. 882, Seite 380-382
Papst Gregor IX. nimmt das Zisterzienserkloster Baindt (Bohoz) mit dessen Angehörigen und Besitzungen in seinen Schutz und verleiht demselben zahlreiche genannte Rechte.

[329] Konstanz, 1236. Oktober 18.
Band III., Nr. 883, Seite 383
Bischof Heinrich von Konstanz erkennt kraft Synodalentscheidung den zwischen dem Kloster Weingarten und den Pfarrherren von Altdorf und andern genannten Orten streitigen Neugereutzehenten im Altdorfer Walde dem ersteren zu.

[330] Ohne Ortsangabe, 1236. November 6.
Band III., Nr. 884, Seite 384
Der Abt und Konvent in Hirsau verkaufen dem Kapitel in Speyer, mit Bewilligung des Bischofs daselbst, eine jährliche Grundrente von dreißig Maltern Getreides aus ihrem Hofe in Weingarten gegen eine genannte baare Geldsumme.

[331] Ohne Ortsangabe, 1236. November 6.
Band III., Nr. 885, Seite 385
Bischof Konrad von Speyer bestätigt den mit seiner Einwilligung geschehenen Verkauf einer jährlichen Rente von dreißig Maltern Getreides durch den Abt und Konvent von Hirsau aus ihrem Hofe in Weingarten gegen eine genannte bare Geldsumme an das Kapitel zu Speyer.

[332] Ohne Ortsangabe, Ohne Zeitangabe. (1237–1241).
Band III., Nr. 886, Seite 385-386
Abt Konrad von Reichenau überlässt dem Kloster Salem, gegen dessen Hof in Sammletshofen, womit Werner Gnifting belehnt ist, seinen demselben Lehenmanne geliehenen Hof in Neufra, und genehmigt zugleich einen entsprechenden Wechsel in der Belehnung.

[333] Ohne Ortsangabe, 1237.
Band III., Nr. 887, Seite 387
Graf Burkhard von Hohenberg verkauft und schenkt seine Besitzungen in Kirchberg an die neue Stiftung der geistlichen Frauen daselbst.

[334] Ohne Ortsangabe, 1237.
Band III., Nr. 888, Seite 388
Abt Friedrich und sein Konvent von Zwiefalten verleihen die von ihrem Professen Friedrich angekauften Weinberge in Untertürkheim dem ehrbaren Manne Heinrich, genannt Frei, gegen einen genannten jährlichen Hellerzins auf Lebenszeit.

[335] Ohne Ortsangabe, 1237.
Band III., Nr. 889, Seite 389
Der Edle Siboto von Hundersingen und seine Gattin Elisabeth übertragen dem Kloster Zwiefalten um ihres und der ihrigen Seelenheils willen ein Gut in Möhringen und erhalten es bis zu ihrer beider Tod, nach welchem es dem Kloster für immer anfallen soll, gegen einen jährlichen Zins zurück.

[336] Viterbo, 1237. März 24.
Band III., Nr. 890, Seite 389-390
Papst Gregor IX. nimmt das Hospital der heiligen Katharina in Esslingen in seinen Schutz und bestätigt dessen Besitz.

[337] Ulm, 1237. Mai.
Band III., Nr. 891, Seite 390-391
Der Schenke Walter von Limpurg tritt zu Beilegung seines Streites mit Gottfried von Hohenlohe, seine Burg Schenkenberg nebst andern genannten Eigen- und Lehengütern und Gefällen an diesen ab und verspricht seinen Herren, dem Kaiser Friedrich und dessen Sohne Konrad gehorsam zu sein und die beid [...]

[338] Viterbo, 1237. Mai 21.
Band III., Nr. 892, Seite 392-395
Papst Gregor IX. bestätigt dem Kloster Schöntal seinen Besitz und dessen sämtliche, schon vorher zuerkannten Begünstigungen.

[339] Wendlingen, 1237. Mai 24.
Band III., Nr. 893, Seite 396
Graf Egeno von Aichelberg bekräftigt den Tausch zwischen seinem Dienstmanne, Ritter Heinrich von Otterswang, mit seinem Gütchen in Boos und den Schwestern von Boos mit dem ihrigen in Rintfurt.

[340] Wendlingen, 1237. Mai 24.
Band III., Nr. 894, Seite 397-398
Graf Egeno von Aichelberg übergibt den Nonnen zu Boos (Baindt) die ihnen von seinem eigenen Mann Konrad von Rot verkauften Güter bei Atzenberg.

[341] Speyer, 1237. Juni.
Band III., Nr. 895, Seite 398
Kaiser Friedrich (II.) entlässt Konrad von Strahlenberg, der wegen Erbauung des Schlosses Strahlenberg auf dem Gebiet des Klosters Ellwangen geächtet wurde, während der Dauer seines Dienstes in Italien und bis zur Befriedung des Klosters binnen sechs Wochen nach seiner Rückkehr aus der Acht.

[342] Viterbo, 1237. Juni 16.
Band III., Nr. 896, Seite 399
Papst Gregor IX. fordert die Gläubigen der Erzdiözese Mainz zu Spenden für den Neubau des Klosters Heiligkreuztal auf.

[343] Speyer, 1237.Juli.
Band III., Nr. 897, Seite 400-401
Kaiser Friedrich (II.) nimmt das Kloster Rottenmünster mit allem was dazu gehört, in seinen und des Reiches unveräußerlichen Schutz und beauftragt die Stadt Rottweil, diesen Schutz in seinem Namen zu üben.

[344] Ohne Ortsangabe, 1237. Juli 25.
Band III., Nr. 898, Seite 401
Der edle Mann Ulrich von Freyberg überträgt das ihm von seinem Bruder Herrn Peregrin von Hürbel erblich angefallene Eigentum an drei von letzterem an Herrn Kraft von Langenau zu Lehen verliehenen Hofstätten auf dem Sand in Ulm, zu seinem und seiner Vorfahren Seelenheil, an die Schwestern der heiligen Elisabeth daselbst.

[345] St. Gallen, 1237. August 1.
Band III., Nr. 899, Seite 402
Der Abt Konrad von St. Gallen und sein Kapitel erlauben dem Kloster Salem, von ihren Dienst- und anderen ritterlichen Lehenleuten Lehen und Eigengüter in der sogenannten Baar gegen einen genannten jährlichen Wachszins zu erwerben.

[346] Dürrmenz, 1237. August 25.
Band III., Nr. 900, Seite 403-404
Diether, Kanoniker der Kirche des hil. Germanus in Speyer, beurkundet den durch Schiedsspruch des Ritters Heinrich von Enzberg bewirkten Vergleich zwischen dem Pleban Markwart von Iptingen und dem Abt und Konvent zu Maulbronn über die Hälfte des großen und kleinen Zehntens und eines Hauses in Iptingen.

[347] Bad Schussenried, 1237. November 1.
Band III., Nr. 901, Seite 404
Die Brüder des Klosters Schussenried urkunden, dass der Schenk Konrad von Winterstetten, unter feierlicher Zustimmung seiner Gattin Guta und seiner Tochter Irmengard, Gattin Konrads von Schmalegg, seine Stadt Schammach zu Begehung seines und seiner Gattin Jahrestages auf den Altar der heiligen Jungfrau an ihre Kirche übergeben habe.

[348] Hagenau, 1237. November 28.
Band III., Nr. 902, Seite 405
Konrad, der erwählte römische König und Erbe des Königreichs Jerusalem, beauftragt den Schultheißen von Rottweil mit dem besondern Schutze der geistlichen Frauen in Rotenmünster.

[349] Ohne Ortsangabe, 1238.
Band III., Nr. 903, Seite 405-406
Ein Streit zwischen den Brüdern in Adelberg und Herrn Arnold, genannt Grener von Beutelsbach, über Güter in Schnait wird durch Vergleich beigelegt.

[350] Grünenbach, 1238.
Band III., Nr. 904, Seite 407
Die in der Streitsache des Klosters Isny gegen einen Bürger, genannt Sechter, daselbst ernannten päpstlichen Richter urteilen zu Rechte, dass das hinterlassene Psalterium einer zinshörigen Frau des Klosters zum Sterbfalle derselben gehöre.

[351] Dillingen, 1238.
Band III., Nr. 905, Seite 408
Graf Hartmann von Dillingen genehmigt den Verkauf eines von ihm lehenbaren Gutes in Langenau an den Abt Heinrich und dessen Konvent in Kaisheim durch den Reichenauischen Dienstmann Berthold, Ritter von Höchstädt.

[352] Ochsenhausen, 1238.
Band III., Nr. 906, Seite 409
Markwart von Gerstetten und seine Gattin Adelheid übergeben dem Kloster Ochsenhausen dreißig Pfund Heller gegen Einräumung des kleinen Zehntens in Oberstetten auf ihre Lebenszeit und setzen das Kloster, auf dessen Kirchhof sie beerdigt werden sollen, zum Erben ein.

[353] Kempten, 1238.
Band III., Nr. 907, Seite 410
Der Abt Friedrich von Kempten überlässt das ihm von seinem Hörigen B., genannt der Baumann, aufgesagte Lehengut in Kronwinkel gegen eine genannte jährliche Abgabe an das Kloster Rot.

[354] Ohne Ortsangabe, 1238.
Band III., Nr. 908, Seite 411
Der Bischof Hermann von Würzburg erklärt, wie weit das Kloster Schäftersheim unter den Äbten zu Zell stehen solle.

[355] Speyer, 1238. Februar 1.
Band III., Nr. 909, Seite 411-412
Der Bischof Konrad von Speyer befreit das Kloster Herrenalb von jedweder Zollabgabe, welche dasselbe seither in Speyer und dessen Umgegend zu entrichten verpflichtet war.

[356] Wimpfen, 1238. März 1.
Band III., Nr. 910, Seite 412-413
Der Abt Arnold in Schöntal urkundet, wie Ritter Konrad von Bieringen, genannt Schülin, sein gesammtes Grundeigentum daselbst an den Edlen von Allfeld übergeben, dieser solches gegen eine genannte Summe Geldes und einen jährlichen Leibzins für den Verkäufer und seine Frau an den Schultheiße [...]

[357] Lateran, 1238. März 3.
Band III., Nr. 911, Seite 413-414
Papst Gregor IX. beauftragt den Abt und Konvent und das Generalkapitel des Zisterzienserordens, das dem Orden einverleibte Kloster Heiligkreuztal unter die Obhut des Zisterzienser-Abtes in Salem zu stellen.

[358] Lateran, 1238. März 4.
Band III., Nr. 912, Seite 414-415
Papst Gregor IX. beauftragt den Erzbischof von Mainz und die übrigen Kirchenobern seines Sprengels mit dem Schutze des Klosters Heiligkreuztal.

[359] Lateran, 1238. März 7.
Band III., Nr. 913, Seite 415
Papst Gregor IX. nimmt das Kloster Kreuzlingen in seinen Schutz und bestätigt demselben insbesondere den Besitz der Kirchen und Orte Wurmlingen und Rankweil nebst dessen übrigen Erwerbungen.

[360] Lateran, 1238. März 19.
Band III., Nr. 914, Seite 416
Papst Gregor IX. bestätigt dem Kloster Zwiefalten, nach dem Beispiel seiner Vorgänger Coelestin und Innozenz, die ihm von dem Bischof Diethelm von Konstanz bewilligte Kirche in Zwiefalten.

[361] Würzburg, 1238. April.
Band III., Nr. 915, Seite 416-417
Vor dem Bischof Hermann von Würzburg übergibt der Pleban Konrad von Hohebach durch den Edeln Konrad von Krautheim zwei dortige Güter vogteifrei an seine Kirche gegen näher ausgedrückte Bedingungen.

[362] Esslingen, 1238. April 7.
Band III., Nr. 916, Seite 417-418
Die Bürger in Esslingen vergleichen sich mit dem Konvent in Blaubeuren über eine bestimmte, alljährlich von diesem zu entrichtende Bede aus dessen Weinbergen und Gütern in Esslinger Markung.

[363] Ohne Ortsangabe, 1238. Mai.
Band III., Nr. 917, Seite 418-419
Bischof Konrad von Speyer entscheidet den Streit zwischen dem Kloster Maulbronn und den Gebrüdern Werner und Diethricus von Wellersau über eine von beiden Teilen angesprochene, innen bezeichnete Almand bei Hockenheim.

[364] Aichelberg, 1238. Mai 17.
Band III., Nr. 918, Seite 420
Graf Egeno von Aichelberg übergibt den Nonnen in Boos die ihm von Hermann, Herrn von Zweifelsberg, aufgelassenen Güter zu Atzenberg und genehmigt zugleich den Tausch eines Gutes in Boos durch seinen Dienstmann Heinrich von Ebenweiler gegen Güter der genannten Nonnen in Rintfurt.

[365] Lateran, 1238. Mai 29.
Band III., Nr. 919, Seite 421-422
Papst Gregor IX. nimmt das Zisterzienser-Nonnenkloster Gutenzell in seinen Schutz, bestätigt die darin eingeführte Regel und verleiht demselben zahlreiche genannte Begünstigungen.

[366] Verona, 1238. Juni.
Band III., Nr. 920, Seite 422-423
Kaiser Friedrich (II.) genehmigt die Schenkung des reichslehenbaren Patronatrechtes der Kirche in Flein und des Hipfelhofes durch seinen Lehenmann Wilhelm von Wimpfen an das Hospital des heiligen Johannes des Täufers daselbst.

[367] Lateran, 1238. Juni 5.
Band III., Nr. 921, Seite 423
Papst Gregor IX. beauftragt den Bischof von Konstanz, dass derselbe den Pleban von Boos veranlasse, einen Hofraum innerhalb der Umfriedung des Klosters daselbst gegen Entschädigung an dieses abzutreten.

[368] Augsburg, 1238. Juni 12.
Band III., Nr. 922, Seite 424
Der Bischof Siboto von Augsburg bestätigt die von seinem Vorgänger auf den Erledigungsfall der Pfarrkirche oder sogenannten untern Kirche in Steinheim (am Albuch) dem Propste und dem Kloster daselbst bewilligte Verleihung jener Kirche und ihrer Seelsorge.

[369] Salem, 1238. November 8.
Band III., Nr. 923, Seite 425-426
Der Bischof Heinrich von Konstanz vermittelt einen Vergleich zwischen dem Ritter Rudeger von Bernhausen und dem Abte Eberhard von Salem und seinem Konvente über die Gerichtsbarkeit und die damit verbundenen Rechte im Dorfe Stetten.

[370] Ohne Ortsangabe, 1239.
Band III., Nr. 924, Seite 426
Aufzeichnung über die angeblich um 1239 geschehene Gründung des Hospitals in Biberach.

[371] Ohne Ortsangabe, 1239.
Band III., Nr. 925, Seite 427
Der Ritter Eckehart von Bopfingen übergibt sein Gut in Michelfeld samt der Vogtei darüber an die Kirche zum heiligen Kreuz in Augsburg.

[372] Konzenberg, 1239.
Band III., Nr. 926, Seite 428
Die drei Brüder Konrad die Fürsten vollziehen eine von ihrem Vater Konrad angeordnete Schenkung an das Kloster Salem für seine Beisetzung in demselben durch Übergabe ihres Gutes in Balgheim unter Zustimmung ihrer Mutter Udelhild.

[373] Ohne Ortsangabe, 1239. Februar 13.
Band III., Nr. 927, Seite 429-430
Graf Hartmann von Württemberg erneuert und bestätigt die Schenkung des Eigentums an seinem, von dessen Lehensinhabern dem Kloster Salem käuflich abgetretenen Gute zu Ostirndorf an dieses Kloster.

[374] Würzburg, 1239. Februar 13.
Band III., Nr. 928, Seite 430-431
Urkunde über den zwischen den edeln Männern, Herrn Gottfried von Hohenlohe und Herrn Konrad von Krautheim abgeschlossenen Vertrag, kraft dessen der letztere dem ersteren eine Reihe innen genannter Orte und Güter samt zugehörigen Leuten käuflich abtritt.

[375] Biberach, 1239. April 17.
Band III., Nr. 929, Seite 432
Der Abt Konrad von St. Gallen verleiht einige von dem seitherigen Lehensmann, dem Edeln von Aichheim, an ihn aufgelassene Güter in Wachingen gegen einen genannten jährlichen Wachszins an das Kloster Marchtal.

[376] Lateran, 1239. Juni 4.
Band III., Nr. 930, Seite 433
Papst Gregor IX. bestätigt die Einverleibung der Kirche in Hessigheim durch den Bischof und dessen Kapitel zu Speyer an das Kloster Hirsau.

[377] Bad Schussenried, 1239. August 27.
Band III., Nr. 931, Seite 434-435
Die Brüder Ulrich und Helwig von Essendorf übertragen ihre Besitzungen in Altheim und Ingerkingen, mit Bewilligung und unter Verzicht der Herzoge von Teck auf deren lehensherrliche Rechte daran, nebst einer Summe Geldes und andern Gütern an das Kloster Schussenried.

[378] Ohne Ortsangabe, 1239. (September bis Dezember.)
Band III., Nr. 932, Seite 435
Der Abt Friedrich von Lorch und sein Konvent verleihen dem Ritter Ulrich von Merkingen ihre Hube zu Fach gegen zwölf Pfund Heller auf dessen Lebenszeit.

[379] Schwäbisch Hall, 1239. November.
Band III., Nr. 933, Seite 436-437
Der erwählte römische König Konrad (IV.) nimmt das im Bau begriffene Frauenkloster des Ordens vom heiligen Damian in Ulm (Söflingen) auf Bitten des Minoritenbruders, Meister Alberts von Ulm, in seinen Schutz und erlaubt demselben in rechtsbeständiger Weise Güter zu erwerben.

[380] Ohne Ortsangabe, 1239. November 3.
Band III., Nr. 934, Seite 437-438
Graf Konrad von Vaihingen, Patron, und sein Sohn Johannes, Rektor der dortigen Kirche, beurkunden die Güterstiftung der Begine Betta am Altar des hl. Stephans in der Marienkapelle der Stadt Vaihingen.

[381] Reichenau, 1239. Dezember 1.
Band III., Nr. 935, Seite 439
Abt Konrad von Reichenau übergibt der Kirche der heiligen Elisabeth auf dem Sande in Ulm (Söflingen) den Hof des Lang und das Gut des Swenco, beide gegen einen genannten jährlichen Zins und unter weiter ausgedrückten Bedingungen.

[382] Leutkirch, 1239. (Dezember 3.)
Band III., Nr. 936, Seite 440
Der längere Streit zwischen den Äbten von Kempten und Isny wegen eines bei Isny gelegenen Waldbezirkes wird durch gütlichen Vergleich ausgetragen.

[383] Leutkirch, 1239. Dezember 3.
Band III., Nr. 937, Seite 441-442
Der Abt Friedrich von Kempten bekundet, dass der Streit zwischen ihm und dem Abte und dessen Konvente in Isny über gewisse bei Isny gelegene Wald- und Wiesengründe durch gütlichen Vergleich ausgetragen worden sei.

[384] Ohne Ortsangabe, Ohne Zeitangabe. (Um 1240.)
Band III., Nr. 938, Seite 442
Der Abt Eberhard von Salem verordnet die jährliche Gedächtnissfeier des Esslinger Bürgers Konrad vom Kirchhofe und seiner Gattin Gisela auf den heiligen Nikolaustag.

[385] Ohne Ortsangabe, Ohne Zeitangabe (1240).
Band III., Nr. 939, Seite 443
Die von dem Bischofe von Konstanz verordneten Richter, Prior Hugo in Denkendorf und Dekan Konrad in Wiesensteig, schlichten den Streit zwischen dem Kloster Bebenhausen und Kraft von Sperberseck dahin, dass dieser das Kloster nicht ferner zu beschädigen verspricht, und mit seinen Ansprüche an das Gut Böhringen an den Pfalzgrafen von Tübingen verwiesen wird.

[386] Ohne Ortsangabe, Ohne Zeitangabe (um 1240).
Band III., Nr. 940, Seite 444
Graf Wilhelm in Tübingen bezeugt, dass sein Dienstmann, Ritter Eberhard von Lustnau, und dessen Gattin mit Zustimmung ihrer Erben verschiedene Güter und Häuser in Lustnau an ihn aufgelassen, um solche dem Kloster Bebenhausen zu übergeben, und bekräftigt die von ihm vollzogene Übergabe.

[387] Ohne Ortsangabe, Ohne Zeitangabe. (Um 1240).
Band III., Nr. 941, Seite 445
Graf Gottfried von Sigmaringen und seine Gemahlin Adelheid übertragen dem Abte Peter und seinem Konvente in Bebenhausen einen Teil des zum Anbau ausgereuteten sogenannten Hertrichsberges bei Entringen zu Anlage eines Weinberges.

[388] Ohne Ortsangabe, 1240.
Band III., Nr. 942, Seite 446
Der Abt Diemo von Hirsau und sein Konvent verkaufen dem Bürger Truhelieb von Esslingen einige von ihm wieder ausgelöste Güter in Nellingen gegen einen genannten jährlichen Wachszins.

[389] Ohne Ortsangabe, 1240.
Band III., Nr. 943, Seite 447
Der Dekan Eberhard von Marbach bezeugt, dass die zu seiner Pfarrei gehörigen Bürger daselbst das zwischen ihnen und dem Kloster Weißenau gemeinschaftliche Eigentum an einer Weidwiese bei dem Mühlwasser ebendaselbst, zum Besten ihres Seelenheiles dem Kloster ganz abgetreten haben.

[390] Konstanz, 1240. März 10.
Band III., Nr. 944, Seite 448
Der Bischof Heinrich von Konstanz bekundet den kraft Schiedspruches geleisteten Verzicht des Kanonikers H. vom heiligen Grabe in Jerusalem auf die ihm von dem Patriarchen daselbst übertragene Propstei in Denkendorf.

[391] Schwäbisch Gmünd, 1240. Juni.
Band III., Nr. 945, Seite 449
Der erwählte römische König Konrad (IV.) nimmt die Priorin und den Konvent der Nonnen zu Weil in seinen und des Reiches Schutz und beauftragt den Schultheißen von Esslingen und den Vogt von Achalm damit.

[392] Esslingen, 1240. Juni 18.
Band III., Nr. 946, Seite 450
Der Prior und der Konvent von Denkendorf vereinigen sich mit Konrad Dorsen und seiner Gattin Berle wegen der baulichen Erneuerung und Benützung eines von ihrem Bruder Hulewecge dem Konvente geschenkten Hauses.

[393] Ellwangen, 1240. Juni 25.
Band III., Nr. 947, Seite 451
Abt Siegfried von Ellwangen kauft von Frau Tuottecha, der jüngeren, Gemahlin des Münzmeisters Herrn Konrad von Wört, deren Gut in Kochen gegen Gewährleistung genannter ritterlicher Dienstmänner des Abtes auf Jahresdauer.

[394] Wimpfen, 1240. Juli.
Band III., Nr. 948, Seite 452
Der Vogt Konrad von Wimpfen, genannt Mönch, verbietet in Kraft des vor ihm ergangenen gerichtlichen Spruches von Reiches wegen, den Abt und dessen Konvent in Maulbronn in Ausübung ihrer vogteilichen Almandgerechtsame in Ötisheim zu hindern.

[395] Ulm, 1240. Juli.
Band III., Nr. 949, Seite 453-454
Der erwählte König Konrad (IV.) nimmt das an der oberen Donaubrücke in Ulm errichtete Spital zum heiligen Geist sammt dem Meister Ulrich von Hürnheim und den Dienenden darin in seinen und des Reiches Schutz und erlaubt jedwedem, sich mit seiner beweglichen Habe zum Dienste der Armen dahin zurückzuziehen.

[396] Rechentshofen, 1240 (oder 1241). Juli 30.
Band III., Nr. 950, Seite 454-455
Belrein von Eselsberg gründet und begabt mit innen aufgezählten Gütern und Rechten zu Ehren der heiligen Jungfrau Maria das Kloster Rechentshofen.

[397] Biberach, 1240. August.
Band III., Nr. 951, Seite 455-456
Der erwählte römische König Konrad (IV.) nimmt das Kloster Schussenried mit allen seinen Besitzungen, darunter besonders genannten, in seinen und des Reiches unmittelbaren Schutz und erteilt demselben weitere ausgedehnte Begünstigungen.

[398] Überlingen, 1240. August 21.
Band III., Nr. 952, Seite 457-458
Von den gräflichen Brüdern Berthold und Konrad von Heiligenberg wird das Eigentum an der von ihnen zu Lehen gehenden villa sammt Kirche und Patronatrecht in Baindt an die dahin übersiedelten Schwestern in Boos – erstmals in Salem und das zweite Mal in Altdorf vor dem erwählten Könige Konrad (IV.) – feierlich übergeben.

[399] Esslingen, 1240. September 14.
Band III., Nr. 953, Seite 459
Die Richter der Stadt Esslingen beurkunden, wie die Witwe, Frau Guota, und ihr Sohn Heinrich von da mit Einwilligung ihrer beiden andern Söhne über verschiedenes fahrendes und liegendes Gut zu Gunsten des Klosters Salem verfügt haben.

[400] Altsteußlingen, 1240. November 29.
Band III., Nr. 954, Seite 460
Albert von Steußlingen und mit ihm sein Enkel und seine Großneffen bekennen, für ihre lehensherrlichen Rechte an einigen von Gebeno und den Gebrüdern Rüdiger und Gottfried Pluwath, Bürgern zu Esslingen, an das Kloster Salem als Eigentum vergabten Weinbergen genannte Geldentschädigungen empfangen zu haben.

[401] Frankfurt, 846. Juli 5.
Band III., Nr. N2, Seite 461-464
König Ludwig (der Deutsche) bestätigt die vorige von seinem Vater der Kirche in Würzburg bewilligte Urkunde.

[402] Frankfurt, 889. Dezember 1.
Band III., Nr. N4, Seite 464
König Arnolfs gleiche Bestätigungsurkunde für die Kirche in Würzburg.

[403] Lateran, 1125. November 27.
Band III., Nr. N5, Seite 465
Papst Honorius' II. gleiche Bestätigungsurkunde für Neresheim.

[404] Regensburg, 1147 März 30.
Band III., Nr. N6, Seite 466-467
Hermann, Pfalzgraf von Stahleck, übernimmt auf die Bitte des von seinen eigenen Leuten schwer bedrängten Abtes Kraft von Lorch und die Verwendung seiner, Hermanns, Gemahlin Gertrud und ihres Bruders Friedrich, Herzogs von Schwaben und Elsass, die Vogtei des Klosters ausschließlich zu dessen Nutzen.

[405] Worms, 1142.
Band III., Nr. N7, Seite 467-468
Der Bischof Burkhard von Worms leiht dem Grafen Boppo von Lauffen, und dieser seinem Lehensmanne, Bligger von Steinach, gegen Auflassung des Ortes Schönau mit genanntem Bezirke zur Gründung des Klosters daselbst an ihn, entsprechende Lehen in Wimpfen, Neuenheim, Botenheim und Eisesheim, und insbesondere noch Bligger unmittelbar einen Zins aus der Kirche in Steinach.

[406] Hagenau, 1143.
Band III., Nr. N8, Seite 469-470
Friedrich, Herzog von Schwaben und Elsass, vergabt dem Kloster Odenheim seinen Zehnten in der Pfarrei Walehusen samt den Neubrüchen im nahen Walde Estinestruot und, als Ersatz für drei von seiner Schwester Gertrude, der Gemahlin des Pfalzgrafen Hermann von Stahleck, dahin gestiftete Huben in Boppard, womit er den Grafen Konrad belehnt, alles was er in Adelberg hat.

[407] Ohne Ortsangabe, 1144. November 15.
Band III., Nr. N9, Seite 470
Bischof Walter von Augsburg weiht die Kirche von Ohmenheim und bezeichnet die dahin gehörigen Ortschaften und Zehnten.

[408] Band III., Nr. N10, Seite 471
Bischof Siegfrieds von Würzburg gleiche Einverleibungsurkunde für die Kirche in Kocherstein.

[409] Ohne Ortsangabe, Ohne Zeitangabe (um 1150).
Band III., Nr. N11, Seite 472
Abt Adalbert (I.) von Ellwangen belehnt den Abt Ulrich von Kaisheim mit dem zu Nellingen gehörigen Zehnten und einem Witumsgrundstück im Weiler Aichen.

[410] Ohne Ortsangabe, Ohne Zeitangabe. 1152–1166.
Band III., Nr. N12, Seite 473-474
Bischof Hermann von Konstanz bittet den Fürsten Welf, die Kirche des hl. Ulrich (in Kreuzlingen) in dem ihr rechtskräftig zuerkannten Eigentum an der Kirche in Kehlen gegen den Ritter Rüdiger von Hegebach zu schützen.

[411] Alba, 1152. November 27.
Band III., Nr. N13, Seite 474
Papst Eugens III. gleiche Bulle über die Schutzverleihung für das Kloster Neresheim.

[412] Altinbrugg, 1162–1182.
Band III., Nr. N14, Seite 475
Herzogs Welf von Spoleto gleiche Urkunde über Hirschlatt für das Kloster Kreuzlingen.

[413] Donauwörth, 1189. Mai 3.
Band III., Nr. N15, Seite 475-476
Kaiser Friedrichs (I.) gleiche Urkunde über den Schutz für das Kloster Isny.

[414] Ohne Ortsangabe, Ohne Zeitangabe (1190).
Band III., Nr. N16, Seite 476
Bischof Diethelm von Konstanz bestätigt dem Abte Markwart von Isny die von seinem Vorgänger Hermann und dem Kaiser Friederich bewilligte Überlassung der Kirche in Rohrdorf zum Zwecke der Übersiedelung seines Frauenklosters dahin.

[415] Ohne Ortsangabe, Ohne Zeitangabe. (Um 1192).
Band III., Nr. N17, Seite 477
Pfalzgraf Rudolf von Tübingen übergibt dem Kloster Bebenhausen die dem Freien Albert von Sperberseck von ihm abgekauften, nach ihrem Bestande aufgezählten Äcker, Wiesen und Wälder in Böhringen.

[416] Ohne Ortsangabe, 1192.
Band III., Nr. N18, Seite 478
Konrad, der Schwaben Herzog, erlaubt allen seinen Dienstleuten und andern Angehörigen, bei gesundem Leibe einiges von ihrem fahrenden oder liegenden Gute an das Kloster Marchtal zu übergeben, und schenkt selbst sein Patronat an einer der dortigen Pfründen dahin.

[417] Ohne Ortsangabe, Ohne Jahresangabe (um 1194).
Band III., Nr. N19, Seite 478-479
Der Abt Heinrich II. von Neresheim bezeugt, dass der in sein Kloster getretene Konverse und Mönch Adilbert Güter an genannten Orten zur Feier des Jahrestages seiner Ehegattin an das Kloster gestiftet habe, und verordnet die genaue Einhaltung dieser Feier.

[418] Ohne Ortsangabe, 1194.
Band III., Nr. N20, Seite 479-480
Der Hörige des heiligen Ulrichs, Walter, trägt sein erbeigenes Gut in Neresheim zu einem erblichen Zinslehen an den Altar dieses Heiligen auf.

[419] Ohne Ortsangabe, (1198.)
Band III., Nr. N21, Seite 480
Graf Rudolfs von Habsburg gleiche Urkunde über die Schenkung an das Kloster Kreuzlingen.

[420] Ohne Ortsangabe, (1198.)
Band III., Nr. N22, Seite 481
Graf Rudolfs von Habsburg gleiche Urkunde über Schenkungen an das Kloster Kreuzlingen.

[421] Ohne Ortsangabe, Ohne Zeitangabe. (Um 1210).
Band III., Nr. N23, Seite 481-483
Verzeichnis der Besitzungen und Güter, die dem Kloster Bebenhausen entweder von seinem Stifter, dem Pfalzgrafen Rudolf, geschenkt oder anderweitig geschenkt bzw. käuflich erworben wurden.

[422] Ohne Ortsangabe, Ohne Zeitangabe (um 1209).
Band III., Nr. N24, Seite 483-484
Verzeichnis der dem Kloster Weißenau (?) durch die Könige Philipp und Otto sowie die Eigentümer selbst entfremdeten Güter, Vogteien und Leute.

[423] Ohne Ortsangabe, 1217. November 12.
Band III., Nr. N25, Seite 484-485
Von dem Bischofe Konrad von Konstanz wird das Kloster Weingarten zu Ehren der heiligen Dreieinigkeit, des heiligsten Kreuzes, der seligen Gottesmutter Maria und insbesondere der heiligen Martin und Oswald auf's neue geweiht.

[424] Ohne Ortsangabe, (Um 1217.)
Band III., Nr. N26, Seite 486-487
Abt Berthold von Weingarten verordnet unter Zustimmung und Beirat seiner Brüder, wie es mit dem Messdienste zu Ehren der heiligen Jungfrau Maria im Kloster gehalten werden soll, und bestimmt für diesen Dienst noch insbesondere ein Gut in Lottenweiler.

[425] Ohne Ortsangabe, (Um 1217.)
Band III., Nr. N27, Seite 487-488
Abt Berthold von Weingarten verordnet neben der seither bestehenden täglichen Tischpfründe zu Ehren des heiligen Geistes eine ähnliche zu Ehren der heiligen Jungfrau Maria in seinem Kloster.

[426] Ohne Ortsangabe, Ohne Zeitangabe. (1217–1232.)
Band III., Nr. N28, Seite 488-489
Verzeichnis der unter dem Abt Berthold teils neu geschriebenen, teils angekauften Bücher des Klosters Weingarten.

[427] Ohne Ortsangabe, 1223. April 3.
Band III., Nr. N29, Seite 489-490
Die verordneten päpstlichen Richter in Sachen des Kanonikers Ulrich von Augsburg, Klägers, und Sigeloch von Tannenberg und Heinrich von Merkingen, Beklagter, den Zehnten der Kirche zu Ohmenheim betreffend, sprechen denselben im Wege Rechtens dem Kläger zu.

[428] Ohne Ortsangabe, 1223. Dezember 1.
Band III., Nr. N30, Seite 490
Der Abt Eberhard von Hirsau und sein Konvent verkaufen dem Domkapitel zu Speyer das dem Ritter Cuno von Massholderbach und seinen Erben gegen einen genannten jährlichen Zins verliehene Gut in Meckenheim.

[429] Perugia, 1228. Februar 1.
Band III., Nr. N31, Seite 491
Papst Gregor IX. erteilt allen Gläubigen, die am Tage der Einweihungsfeier des Klosters Bebenhausen und in den acht folgenden Tagen sich demütig und andächtig dort einfinden, vierzigtägigen Ablass.

[430] Lateran, 1232. Januar 7.
Band III., Nr. N32, Seite 491-492
Papst Gregor IX. bestätigt die Schenkung der Kirche in Rohrdorf durch den Bischof Hermann von Konstanz an den Abt und Konvent des Klosters Isny.

[431] Grünenbach, 1238.
Band III., Nr. N33, Seite 492
Gleicher Urteilsspruch in Sachen des Klosters Isny gegen den Bürger Sechter.

[432] 822. Dezember 19.
Band III., Nr. N1, Seite 461
Kaiser Ludwigs (des Frommen) Bestätigungsurkunde für die Kirche in Würzburg.

[433] Frankfurt, 889. November 21.
Band III., Nr. N3, Seite 464
König Arnolfs gleiche Bestätigungsurkunde.
Band IV.
Band V.
Band VI.
Band VII.
Band VIII.
Band IX.
Band X.
Band XI.
Band XII.


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